Willi Mako
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Aktuelle BDEW-Dokumente: Marktkommunikation im Energiesektor

ID#10D-21
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TAGS [EDIFACT][PROZESS][BILANZ]

Aktuelle Versionen der BDEW-Dokumente zu Marktkommunikationsprozessen

Die Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) stellt die für die Marktkommunikation im Energiesektor relevanten Dokumente in regelmäßigen Abständen bereit. Die von Ihnen genannten Unterlagen – „Allgemeine Festlegungen“, „Regelungen zum Übertragungsweg“ sowie „Regelungen zum Übertragungsweg für AS4“ – sind zentrale Richtlinien für die technische und prozessuale Umsetzung der Datenübermittlung zwischen Marktpartnern. Nachfolgend finden Sie Informationen zu deren Bezugsquellen und Gültigkeitsstatus.


1. Offizielle Bezugsquellen der Dokumente

Die aktuellen Fassungen der BDEW-Dokumente sind ausschließlich über die offiziellen Kanäle des BDEW oder der zuständigen Gremien erhältlich. Eine direkte Bereitstellung erfolgt in der Regel über:

a) BDEW-Website (Mitgliederbereich)

  • Zugang: Die Dokumente sind primär für BDEW-Mitglieder im geschützten Bereich der BDEW-Website verfügbar.
    • Link: BDEW-Mitgliederportal
    • Hinweis: Nicht-Mitglieder können die Dokumente nicht direkt über den BDEW beziehen. Alternativ besteht die Möglichkeit, über kooperierende Verbände oder Dienstleister Zugang zu erhalten (siehe Punkt 1c).

b) Bundesnetzagentur (BNetzA) – Festlegungen und Beschlüsse

c) Kooperierende Verbände und Dienstleister

  • Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) / BDEW-Arbeitskreise: Einige Dokumente werden über Fachgremien oder Projektgruppen (z. B. Arbeitskreis Marktkommunikation) bereitgestellt. Eine Anfrage kann über:
  • Dienstleister für Marktkommunikation: Unternehmen wie EWE NETZ, innogy SE oder die Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) nahestehende IT-Dienstleister bieten teilweise Zugang zu den Dokumenten im Rahmen von Beratungsleistungen.

d) AS4-spezifische Quellen


2. Aktualisierungszyklen und Versionsstände

Die BDEW-Dokumente unterliegen regelmäßigen Anpassungen, die sich aus:

  • Regulatorischen Vorgaben (z. B. Festlegungen der BNetzA),
  • Technischen Weiterentwicklungen (z. B. Einführung von AS4),
  • Marktprozessen (z. B. Anpassungen an die MaKo 2020 oder MaKo 2024) ergeben.

Aktuelle Versionen (Stand: 2024)

Dokument Letzte bekannte Version Veröffentlichungsdatum Gültigkeit
Allgemeine Festlegungen Version 2.1 01.01.2023 Bis zur nächsten Anpassung (voraussichtlich 2025)
Regelungen zum Übertragungsweg Version 1.3 15.06.2022 Gilt parallel zu AS4-Regelungen
Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 Version 1.1 01.07.2023 Verbindlich seit 01.10.2023

Hinweis:

  • Die „Allgemeinen Festlegungen“ bilden die Grundlage für alle weiteren Dokumente und definieren z. B. Rollen (Lieferant, Netzbetreiber), Prozesse (Stammdaten, Bilanzierung) und technische Rahmenbedingungen.
  • Die „Regelungen zum Übertragungsweg“ beschreiben konkrete Protokolle (z. B. EDIFACT, XML) und Schnittstellenanforderungen.
  • Die AS4-spezifischen Regelungen ergänzen dies um sichere Übertragungsstandards (z. B. Verschlüsselung, Signatur).

3. Empfohlene Vorgehensweise für Marktpartner

  1. Prüfung der Mitgliedschaft: Falls Ihr Unternehmen kein BDEW-Mitglied ist, klären Sie den Zugang über:

    • Einen kooperierenden Netzbetreiber oder
    • Einen Dienstleister für Marktkommunikation (z. B. IT-Systemhäuser mit BDEW-Anbindung).
  2. Abgleich mit BNetzA-Festlegungen: Vergleichen Sie die BDEW-Dokumente mit den verbindlichen Vorgaben der BNetzA (z. B. BK6-18-032), um Compliance sicherzustellen.

  3. Technische Umsetzung:

    • Für AS4-Implementierungen sind zusätzlich die ebIX-Richtlinien und ENTSO-E-Standards zu beachten.
    • Testumgebungen werden von einigen Netzbetreibern (z. B. TenneT, Amprion) bereitgestellt.
  4. Aktualisierungen verfolgen:

    • Abonnieren Sie den BDEW-Newsletter (Anmeldung hier) oder
    • Nutzen Sie Fachveranstaltungen (z. B. BDEW-Kongress Energie).

4. Wichtige Hinweise

  • Rechtliche Verbindlichkeit: Die BDEW-Dokumente sind keine Gesetze, aber branchenweit anerkannte Standards. Ihre Einhaltung wird durch Verträge (z. B. Lieferantenrahmenverträge) und BNetzA-Festlegungen verbindlich gemacht.
  • Haftung bei Nichtbeachtung: Abweichungen können zu Prozessstörungen, Strafzahlungen oder Ausschluss aus der Marktkommunikation führen.
  • Support: Bei Fragen zur Interpretation wenden Sie sich an:
    • BDEW-Fachreferat Marktkommunikation (E-Mail: marktkommunikation@bdew.de) oder
    • Ihren Netzbetreiber (für netzspezifische Auslegungen).

5. Zusammenfassung der nächsten Schritte

Schritt Maßnahme Verantwortliche Stelle
1 Prüfung der BDEW-Mitgliedschaft Eigenes Unternehmen
2 Download der Dokumente über BDEW-Mitgliederportal BDEW / IT-Administration
3 Abgleich mit BNetzA-Festlegungen Rechtsabteilung / Compliance
4 Technische Umsetzung (AS4/EDIFACT) IT-Abteilung / Dienstleister
5 Regelmäßige Aktualisierungen prüfen Projektverantwortlicher

Für eine vollständige Umsetzung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Marktkommunikationsdienstleister, der die aktuellen Versionen der Dokumente vorhält und bei der Implementierung unterstützt.


Stand: Juni 2024 Quellen: BDEW, Bundesnetzagentur, ENTSO-E, ebIX Kontakt für Rückfragen: BDEW-Kundenservice