Willi Mako
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APERAK-Fehler: Risikoverteilung & präventive Maßnahmen erklärt

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Behördeninformation: Systematische Behandlung von APERAK-Verarbeitbarkeitsfehlern in der Marktkommunikation – Risikoverteilung und präventive Maßnahmen

1. Einfluss auf die Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern und Lieferanten

APERAK-Verarbeitbarkeitsfehler (Application Error and Acknowledgment) sind technische oder inhaltliche Mängel in elektronischen Nachrichten (z. B. EDIFACT-Formate wie UTILMD, MSCONS), die eine automatisierte Weiterverarbeitung durch den Empfänger verhindern. Die systematische Behandlung solcher Fehler hat direkte Auswirkungen auf die Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern (NB) und Lieferanten (LF) im Rahmen der Marktkommunikation nach den Vorgaben des BDEW/EDI@Energy-Standards und der MaBiS (Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom).

1.1 Haftungsrisiken bei fehlerhafter Verarbeitung

  • Netzbetreiber (NB): Der NB trägt das Risiko, dass fehlerhafte oder unvollständige Nachrichten (z. B. falsche Zählpunktbezeichnungen, fehlende Stammdaten) zu Abrechnungsdifferenzen führen. Bei nicht erkannten Fehlern können Bilanzkreisabweichungen entstehen, die nach § 12 MaBiS zu Nachforderungen oder Gutschriften führen. Zudem besteht das Risiko von Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von Fristen (z. B. für die Übermittlung von Zählerständen). Beispiel: Ein APERAK-Fehler in einer MSCONS-Nachricht (z. B. falsche OBIS-Kennzahl) kann zu einer fehlerhaften Bilanzkreisabrechnung führen, für die der NB gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haftet.

  • Lieferanten (LF): LF sind für die Korrektheit und Vollständigkeit der übermittelten Daten verantwortlich. Bei systematischen Fehlern (z. B. wiederholte Formatverstöße) drohen Eskalationsverfahren, die bis zur Aussetzung der Marktkommunikation führen können. Zudem tragen LF das Risiko von Mehrkosten durch manuelle Nachbearbeitung oder Stornierungen von Geschäftsvorfällen. Beispiel: Ein LF, der wiederholt fehlerhafte UTILMD-Nachrichten sendet, riskiert eine vorübergehende Sperrung durch den NB, was zu Lieferunterbrechungen führen kann.

1.2 Verschiebung der Risikolast durch systematische Fehlerbehandlung

Durch eine standardisierte APERAK-Verarbeitung (z. B. automatisierte Fehlererkennung, klare Eskalationspfade) verschiebt sich die Risikolast tendenziell:

  • Früherkennung reduziert Haftungsrisiken für NB: Automatisierte Plausibilitätsprüfungen (z. B. auf Syntax, Semantik, Referenzdaten) ermöglichen eine sofortige Rückmeldung an den LF. Dadurch wird das Risiko von Spätfolgen (z. B. Abrechnungsfehler) minimiert.
  • LF tragen höhere Verantwortung für Datenqualität: Durch transparente Fehlercodes (z. B. nach EDI@Energy-Spezifikation) und automatisierte Rückweisungen wird die Pflicht zur Fehlerbehebung klar dem LF zugeordnet. Dies führt zu einer stärkeren Eigenverantwortung der LF für die Datenintegrität.

2. Prozessuale Hebel zur Reduzierung der Eskalationshäufigkeit

Um die Anzahl der APERAK-Fehler und damit verbundene Eskalationen zu reduzieren, existieren präventive und reaktive Maßnahmen, die sowohl technische als auch organisatorische Aspekte umfassen.

2.1 Präventive Fehlererkennung

  • Automatisierte Validierung vor Versand:

    • Syntaxprüfung: Tools wie EDI-Validatoren (z. B. nach EDI@Energy-Standard) prüfen Nachrichten auf formale Korrektheit (z. B. Segmentstruktur, Feldlängen).
    • Semantische Plausibilitätsprüfungen: Abgleich mit Referenzdaten (z. B. Zählpunktnummern, Vertragsdaten) zur Erkennung logischer Fehler.
    • Vorab-Tests in Testumgebungen: LF sollten Nachrichten vor dem Echtbetrieb in Testsystemen (z. B. BDEW-Testplattform) prüfen lassen.
  • Schulung und Dokumentation:

    • Standardisierte Schulungen für LF zu EDI@Energy-Anforderungen (z. B. durch den BDEW oder Netzbetreiber).
    • Klare Fehlerdokumentation: Bereitstellung von Fehlerkatalogen mit Beispielen und Lösungswegen (z. B. als Anhang zu den Marktregeln).
  • Datenqualitätsmanagement:

    • Regelmäßige Datenabgleiche zwischen LF und NB (z. B. Stammdatenabgleich via UTILMD).
    • Monitoring-Systeme, die wiederkehrende Fehlerquellen identifizieren (z. B. häufige Formatfehler bei bestimmten LF).

2.2 Reaktive Maßnahmen zur Fehlerbehebung

  • Automatisierte APERAK-Rückmeldungen:

    • Standardisierte Fehlercodes (z. B. nach EDI@Energy-Spezifikation) ermöglichen eine maschinelle Weiterverarbeitung der Fehlermeldungen.
    • Priorisierung von Fehlern (z. B. kritische Fehler wie falsche Zählpunktnummern vs. Warnungen wie fehlende optionale Felder).
  • Eskalationsmanagement:

    • Stufenweise Eskalation:
      1. Automatische Rückweisung mit Fehlerbeschreibung (APERAK).
      2. Manuelle Nachbearbeitung durch den LF (z. B. innerhalb von 24 Stunden).
      3. Fristgebundene Eskalation an den NB (z. B. bei wiederholten Fehlern).
      4. Sanktionen (z. B. temporäre Sperrung des LF bei systematischen Verstößen).
    • Transparente Fristen: Klare Regelungen in den Marktregeln (z. B. MaBiS, GPKE) zu Bearbeitungszeiten und Konsequenzen.
  • Prozessoptimierung durch Feedback-Schleifen:

    • Regelmäßige Auswertung von APERAK-Statistiken zur Identifikation von Fehlermustern.
    • Anpassung der Validierungsregeln basierend auf häufigen Fehlern (z. B. strengere Prüfung von OBIS-Kennzahlen in MSCONS).

3. Fazit und Handlungsempfehlungen

Die systematische Behandlung von APERAK-Verarbeitbarkeitsfehlern führt zu einer klaren Risikoverteilung, bei der Lieferanten stärker in die Pflicht genommen werden, während Netzbetreiber durch präventive Maßnahmen ihre Haftungsrisiken reduzieren. Um die Eskalationshäufigkeit zu senken, sollten folgende prozessuale Hebel genutzt werden:

  1. Automatisierung der Fehlererkennung (Syntax- und Semantikprüfung).
  2. Standardisierte Schulungen und Dokumentation für LF.
  3. Transparente Eskalationspfade mit klaren Fristen und Konsequenzen.
  4. Regelmäßige Datenqualitätsprüfungen und Feedback-Schleifen.

Durch diese Maßnahmen kann die Effizienz der Marktkommunikation gesteigert und das Risiko von Abrechnungsfehlern minimiert werden. Netzbetreiber und Lieferanten sind aufgefordert, ihre Prozesse entsprechend den BDEW/EDI@Energy-Vorgaben und den MaBiS-Marktregeln anzupassen.