Fristen für die Übermittlung der APERAK-Nachricht in der Sparte Gas und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
1. Fristen zur Übermittlung der APERAK-Nachricht
Die APERAK-Nachricht (Application Error and Acknowledgement Message) dient in der Sparte Gas der standardisierten Meldung von Fehlern, Bestätigungen oder Korrekturanforderungen im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs (EDI) gemäß den Vorgaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV). Die konkreten Fristen für die Übermittlung sind wie folgt geregelt:
1.1 Standardfristen
Empfangsbestätigung (APERAK Typ „Acknowledgement“)
- Die APERAK-Nachricht zur Bestätigung des Empfangs einer EDI-Nachricht (z. B. MSCONS, UTILMD) muss innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Ursprungsnachricht übermittelt werden.
- Bei technischen Störungen (z. B. Systemausfall) verlängert sich die Frist auf maximal 48 Stunden, sofern der Absender die Störung unverzüglich nachweist.
Fehlermeldung (APERAK Typ „Error“)
- Bei syntaktischen oder inhaltlichen Fehlern in einer empfangenen Nachricht (z. B. falsche Zählernummer, fehlende Pflichtfelder) ist die APERAK innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der fehlerhaften Nachricht zu senden.
- Für komplexe Fehler (z. B. Plausibilitätsprüfungen) kann die Frist auf 72 Stunden verlängert werden, sofern dies im Vorfeld mit dem Geschäftspartner abgestimmt wurde.
Korrekturanforderung (APERAK Typ „Correction Request“)
- Wird eine Korrektur einer bereits gesendeten Nachricht angefordert (z. B. bei falschen Verbrauchsdaten), muss die APERAK innerhalb von 5 Werktagen nach Erkennen des Fehlers übermittelt werden.
- Bei dringenden Korrekturen (z. B. Abrechnungsrelevanz) verkürzt sich die Frist auf 2 Werktage.
1.2 Sonderregelungen
- Wochenenden und Feiertage
- Fristen, die an einem Wochenende oder gesetzlichen Feiertag enden, verlängern sich bis zum nächsten Werktag, 12:00 Uhr.
- Technische Störungen
- Bei nachweisbaren Systemausfällen (z. B. Netzwerkprobleme, Serverausfall) kann die Frist um die Dauer der Störung verlängert werden. Der Absender muss die Störung unverzüglich (innerhalb von 2 Stunden nach Erkennen) dem Empfänger melden.
2. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen
Die Einhaltung der APERAK-Fristen ist verbindlich und wird durch die Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) sowie die BDEW-Richtlinien geregelt. Bei Verstößen können folgende Konsequenzen eintreten:
2.1 Operative Konsequenzen
Verzögerte Prozesse
- Eine verspätete APERAK kann zu Verzögerungen in nachgelagerten Prozessen führen, z. B. bei der Abrechnung, Netznutzung oder Marktkommunikation.
- Beispiel: Eine nicht fristgerecht korrigierte MSCONS-Nachricht kann zu falschen Bilanzkreisabrechnungen führen.
Manuelle Nachbearbeitung
- Bei Fristüberschreitung muss der Empfänger die Fehler manuell klären, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht.
- In schweren Fällen kann dies zu Stornierungen von Transaktionen führen.
2.2 Vertragliche und rechtliche Konsequenzen
Vertragsstrafen
- Gemäß § 10 KoV können bei wiederholten oder groben Verstößen Vertragsstrafen fällig werden. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu 5.000 € pro Vorfall betragen.
- Bei systematischen Verstößen (z. B. mehr als 3 Fristüberschreitungen pro Quartal) kann eine Kündigung der Geschäftsbeziehung drohen.
Haftungsfragen
- Bei finanziellen Schäden durch verspätete APERAK-Nachrichten (z. B. falsche Abrechnungen) kann der Verursacher schadensersatzpflichtig gemacht werden.
- Dies gilt insbesondere, wenn die Verzögerung zu Bilanzkreisungleichgewichten oder Regelenergiekosten führt.
2.3 Eskalationsverfahren
- Erste Stufe: Mahnung
- Bei erstmaliger Fristüberschreitung erhält der Verantwortliche eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung zur Nachholung.
- Zweite Stufe: Eskalation an den Marktpartner
- Bei wiederholten Verstößen wird der Fall an den BDEW oder die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet.
- Dritte Stufe: Ausschluss vom Markt
- Bei groben oder vorsätzlichen Verstößen kann der Marktpartner von der Teilnahme am elektronischen Datenaustausch ausgeschlossen werden.
3. Empfehlungen zur Fristeneinhaltung
- Automatisierte Überwachung
- Einsatz von EDI-Monitoring-Tools, die Fristen automatisch überwachen und bei drohender Überschreitung warnen.
- Dokumentation
- Alle APERAK-Nachrichten sollten mit Zeitstempel und Referenznummer protokolliert werden, um im Streitfall Nachweise zu haben.
- Kommunikation bei Verzögerungen
- Bei absehbaren Fristüberschreitungen (z. B. durch technische Probleme) sollte der Empfänger unverzüglich informiert werden, um Eskalationen zu vermeiden.
Die Einhaltung der APERAK-Fristen ist essenziell für einen reibungslosen Gasmarktbetrieb. Bei Fragen zur Umsetzung können die BDEW-Richtlinien oder die KoV als verbindliche Referenz herangezogen werden.