Sicherstellung der aktuellen und verbindlichen Version des APERAK-Anwendungshandbuchs
Das APERAK-Anwendungshandbuch (im Folgenden: Handbuch) wird vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegeben und dient als verbindliche Grundlage für die technische und inhaltliche Umsetzung des APERAK-Nachrichtenstandards (Application Error and Acknowledgement). Gemäß dem im Handbuch enthaltenen Disclaimer ist ausschließlich die PDF-Datei als rechtsverbindliche Fassung anerkannt. Nachfolgend werden die Schritte erläutert, um sicherzustellen, dass Sie stets mit der aktuellen und allein gültigen Version arbeiten.
1. Offizielle Bezugsquelle identifizieren
Die verbindliche PDF-Version des Handbuchs wird ausschließlich über die offiziellen Kanäle des BDEW bereitgestellt. Folgende Quellen sind zu berücksichtigen:
BDEW-Website: Das Handbuch ist in der Regel im Mitgliederbereich oder unter der Rubrik „Standards & Dokumente“ (z. B. unter www.bdew.de) abrufbar. Nutzen Sie die Suchfunktion mit den Stichworten „APERAK Anwendungshandbuch“ oder „EDI-Standards“. Hinweis: Falls Sie kein BDEW-Mitglied sind, kann der Zugriff eingeschränkt sein. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber, Lieferanten oder Dienstleister, der über eine Mitgliedschaft verfügt.
Verteilerlisten des BDEW: Der BDEW informiert registrierte Nutzer:innen per E-Mail über Aktualisierungen des Handbuchs. Tragen Sie sich ggf. in den Newsletter oder die Verteilerliste für EDI-Standards ein.
Kooperationspartner: Falls Sie über einen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder IT-Dienstleister mit dem BDEW zusammenarbeiten, erhalten Sie die aktuelle Version oft direkt von diesem. Klären Sie intern, wer für die Dokumentenpflege zuständig ist.
2. Versionierung und Gültigkeit prüfen
Jede offizielle Version des Handbuchs enthält folgende Pflichtangaben, die Sie vor der Nutzung verifizieren müssen:
Versionsnummer: Die aktuelle Version ist auf der Titelseite (z. B. „Version 1.0“) sowie im Fußbereich jeder Seite (z. B. „Version: 1.0“) angegeben. Ältere Versionen verlieren mit Veröffentlichung einer neuen Fassung ihre Gültigkeit. Beispiel: Die im Kontext genannte Version 1.0 vom 01.04.2025 ist nur solange verbindlich, bis eine höhere Versionsnummer (z. B. 1.1 oder 2.0) veröffentlicht wird.
Datum der Veröffentlichung: Das Ausgabedatum (hier: 01.04.2025) gibt an, ab wann die Version gültig ist. Prüfen Sie, ob es Nachträge oder Korrekturen (z. B. „Erratum“) gibt, die separat veröffentlicht wurden.
Seitenzahl und Dokumenten-ID: Die PDF-Datei enthält eine eindeutige Kennung (z. B. „APERAK_Anwendungshandbuch_V1.0_20250401.pdf“). Vergleichen Sie diese mit der von Ihnen genutzten Datei.
3. Aktualisierungsprozess und Benachrichtigung
Der BDEW folgt einem standardisierten Verfahren für die Veröffentlichung neuer Versionen:
Vorankündigung: Geplante Änderungen werden in der Regel 3–6 Monate vor Veröffentlichung angekündigt (z. B. über den BDEW-Newsletter oder Arbeitskreise). Nutzen Sie diese Zeit, um sich auf Anpassungen vorzubereiten.
Veröffentlichung: Die neue Version wird ohne Vorwarnung auf der BDEW-Website bereitgestellt. Es gibt keine automatische Benachrichtigung – die Verantwortung für die regelmäßige Prüfung liegt bei den Nutzer:innen.
Übergangsregelungen: Bei größeren Änderungen (z. B. Umstellung auf eine neue Nachrichtenversion) gelten oft parallele Nutzungsfristen (z. B. „Version 1.0 bleibt bis 30.09.2025 gültig“). Diese sind im Vorwort oder Anhang des Handbuchs vermerkt.
4. Praktische Maßnahmen zur Sicherstellung der Aktualität
Um sicherzustellen, dass Sie immer mit der gültigen Version arbeiten, empfehlen sich folgende Schritte:
a) Regelmäßige Überprüfung der BDEW-Website
- Legen Sie einen wiederkehrenden Kalendereintrag (z. B. monatlich) an, um die BDEW-Website auf neue Versionen zu prüfen.
- Nutzen Sie Browser-Lesezeichen oder RSS-Feeds, falls der BDEW solche anbietet.
b) Dokumentenmanagement intern organisieren
- Zentrale Ablage: Speichern Sie die PDF-Datei in einem versionierten Dokumentenmanagementsystem (z. B. SharePoint, Confluence) mit klarer Kennzeichnung (z. B. „APERAK_Handbuch_V1.0_20250401_FINAL.pdf“).
- Zugriffsrechte: Beschränken Sie den Zugriff auf die Datei auf autorisierte Personen (z. B. IT, Fachabteilung), um unautorisierte Änderungen zu verhindern.
- Historie pflegen: Archivieren Sie ältere Versionen mit Löschdatum, um Verwechslungen zu vermeiden.
c) Automatisierte Prüfung (optional)
- Skripte oder Tools: Falls technisch möglich, können Sie ein Skript erstellen, das die BDEW-Website nach Änderungen durchsucht (z. B. via Python + BeautifulSoup oder PowerShell). Alternativ nutzen Sie Tools wie Versionista oder ChangeTower.
- API-Integration: Einige Standardisierungsorganisationen bieten APIs für Versionsabfragen an. Prüfen Sie, ob der BDEW eine solche Schnittstelle bereitstellt.
d) Kommunikation mit Partnern
- Netzbetreiber/Lieferanten: Klären Sie vertraglich, wer für die Weiterleitung von Updates verantwortlich ist. Fordern Sie bei Unsicherheit eine Bestätigung der genutzten Version an.
- IT-Dienstleister: Falls Sie externe Software (z. B. EDI-Konverter) nutzen, stellen Sie sicher, dass diese automatisch auf neue Handbuchversionen reagiert (z. B. durch Validierungsregeln).
5. Umgang mit Abweichungen oder Zweifeln
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Version aktuell ist, gehen Sie wie folgt vor:
- Vergleich mit der BDEW-Website: Laden Sie die PDF-Datei erneut von der offiziellen Quelle herunter und vergleichen Sie Versionsnummer, Datum und Dateigröße.
- Kontakt zum BDEW: Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich an die BDEW-Geschäftsstelle oder den zuständigen Arbeitskreis (z. B. „AK EDI“). Die Kontaktdaten finden Sie auf der BDEW-Website.
- Dokumentation: Halten Sie schriftlich fest, welche Version Sie nutzen und wann Sie diese geprüft haben (z. B. in einem Protokoll).
6. Rechtliche Hinweise
- Alleinige Gültigkeit der PDF: Gemäß Disclaimer ist nur die PDF-Datei verbindlich. Ausgedruckte Versionen, lokale Kopien oder inhaltliche Zusammenfassungen (z. B. in Wikis) haben keine Rechtskraft.
- Haftungsausschluss: Der BDEW übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung veralteter Versionen entstehen. Die Verantwortung für die Einhaltung der aktuellen Vorgaben liegt bei den Nutzer:innen.
- Urheberrecht: Das Handbuch unterliegt dem Urheberrecht des BDEW. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig.
Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen
| Schritt | Maßnahme | Häufigkeit |
|---|---|---|
| 1. Quelle prüfen | Aktuelle Version von der BDEW-Website herunterladen | Monatlich |
| 2. Version verifizieren | Versionsnummer, Datum und Dokumenten-ID vergleichen | Bei jedem Download |
| 3. Intern kommunizieren | Fachabteilungen und IT über Änderungen informieren | Bei Aktualisierung |
| 4. Dokumentation | Nutzung der Version protokollieren | Laufend |
| 5. Partner einbinden | Netzbetreiber/Lieferanten zur Version befragen | Bei Unsicherheit |
Durch die konsequente Umsetzung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse stets den aktuellen und verbindlichen Vorgaben des APERAK-Anwendungshandbuchs entsprechen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an den BDEW oder Ihren technischen Ansprechpartner.