Veränderung der Fehlerbehandlungslogik in GPKE und WiM Strom durch die Einführung der Anerkennungsmeldung (APERAK) und prozessuale Abhängigkeiten
1. Hintergrund und Ziel der Anerkennungsmeldung (APERAK)
Die Einführung der Anerkennungsmeldung (APERAK) im Rahmen der Festlegung BK6-22-024 dient der expliziten Bestätigung der technischen und inhaltlichen Annahme von Geschäftsvorfällen in den Prozessen GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und WiM Strom (Wechselprozesse im Messwesen). Sie ergänzt die bestehende Fehlerbehandlungslogik, indem sie eine klare Trennung zwischen technischer Validierung (R/D-Status) und inhaltlicher Weiterverarbeitung ermöglicht.
Die APERAK-Meldung wird als positive Rückmeldung versendet, wenn ein Geschäftsvorfall:
- technisch fehlerfrei (R-Status: „Received“ oder D-Status: „Delivered“) empfangen wurde und
- inhaltlich korrekt (keine syntaktischen oder semantischen Fehler) ist.
Dadurch entsteht eine zweistufige Prüfungslogik, die die bisherige Fehlerbehandlung um eine proaktive Bestätigungsebene erweitert.
2. Auswirkungen auf die Fehlerbehandlungslogik in GPKE und WiM Strom
2.1 Bisherige Fehlerbehandlung (vor APERAK)
In den bisherigen Prozessen erfolgte die Fehlerbehandlung reaktiv:
- Bei technischen Fehlern (z. B. Formatfehler, fehlende Pflichtfelder) wurde der Geschäftsvorfall mit R- oder D-Status abgelehnt und eine Fehlermeldung (APERAK mit Fehlercode) zurückgesendet.
- Bei inhaltlichen Fehlern (z. B. ungültige Zählernummer, falsche Marktrolle) wurde der Vorfall ebenfalls abgelehnt, ohne dass eine separate Bestätigung für technisch korrekte, aber inhaltlich fehlerhafte Nachrichten existierte.
- Die Weiterverarbeitung hing ausschließlich vom Fehlen von Fehlermeldungen ab – eine explizite Bestätigung der Annahme gab es nicht.
2.2 Neue Logik durch APERAK-Anerkennungsmeldung
Mit der Einführung der APERAK-Anerkennungsmeldung wird die Fehlerbehandlung proaktiv und differenzierter:
Technische Prüfung (R/D-Status)
- Der Empfang der Nachricht wird zunächst technisch bestätigt (R- oder D-Status).
- Falls technische Fehler vorliegen (z. B. ungültiges EDIFACT-Format), wird eine APERAK-Fehlermeldung gesendet, und der Vorfall wird nicht weiterverarbeitet.
Inhaltliche Prüfung und APERAK-Anerkennung
- Nur wenn die Nachricht technisch fehlerfrei ist, erfolgt eine inhaltliche Prüfung.
- Bei inhaltlicher Korrektheit wird eine APERAK-Anerkennungsmeldung versendet, die den Vorfall als gültig und weiterverarbeitbar markiert.
- Bei inhaltlichen Fehlern wird eine APERAK-Fehlermeldung mit spezifischen Fehlercodes gesendet, ohne dass eine Anerkennungsmeldung erfolgt.
Weiterverarbeitung abhängig von APERAK
- Die inhaltliche Weiterverarbeitung (z. B. Lieferantenwechsel, Zählerstandsübermittlung) erfolgt erst nach Erhalt der APERAK-Anerkennungsmeldung.
- Fehlt diese Meldung, wird der Vorfall nicht bearbeitet, selbst wenn er technisch korrekt empfangen wurde.
3. Prozessuale Abhängigkeiten zwischen R/D-Status und inhaltlicher Weiterverarbeitung
3.1 Technische Bestätigung (R/D-Status) als Voraussetzung für APERAK
- Der R/D-Status ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die Weiterverarbeitung.
- Nur wenn der Vorfall technisch erfolgreich empfangen wurde (R- oder D-Status), wird eine APERAK-Meldung (entweder Anerkennung oder Fehler) generiert.
- Ohne R/D-Status erfolgt keine weitere Prüfung – der Vorfall gilt als nicht zugestellt.
3.2 APERAK-Anerkennungsmeldung als Freigabesignal für die Weiterverarbeitung
- Die APERAK-Anerkennungsmeldung fungiert als explicites Freigabesignal für die inhaltliche Bearbeitung.
- Ohne APERAK-Anerkennung (auch bei technisch korrektem R/D-Status) wird der Vorfall nicht weiterverarbeitet, selbst wenn er inhaltlich korrekt wäre.
- Dies verhindert, dass technisch fehlerfreie, aber inhaltlich ungültige Nachrichten versehentlich bearbeitet werden.
3.3 Zeitliche und logische Abhängigkeiten
| Schritt | Prozess | Abhängigkeit | Auswirkung bei Fehlern |
|---|---|---|---|
| 1 | Technische Prüfung (R/D-Status) | Keine | Bei Fehlern: APERAK-Fehlermeldung, keine Weiterverarbeitung |
| 2 | Inhaltliche Prüfung | Nur bei erfolgreicher technischer Prüfung | Bei Fehlern: APERAK-Fehlermeldung, keine Weiterverarbeitung |
| 3 | APERAK-Anerkennungsmeldung | Nur bei inhaltlicher Korrektheit | Bei Ausbleiben: Vorfall wird nicht bearbeitet |
| 4 | Inhaltliche Weiterverarbeitung | Nur nach APERAK-Anerkennung | Ohne APERAK: Keine Bearbeitung, auch bei korrektem Inhalt |
4. Praktische Konsequenzen für Marktteilnehmer
Verzögerte Weiterverarbeitung
- Da die inhaltliche Bearbeitung erst nach APERAK-Anerkennung erfolgt, können sich Prozesse (z. B. Lieferantenwechsel) verzögern, wenn die Meldung nicht zeitnah versendet wird.
- Marktteilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Systeme APERAK-Meldungen korrekt verarbeiten und nicht fälschlicherweise auf R/D-Status allein vertrauen.
Erhöhte Transparenz, aber komplexere Fehlerbehandlung
- Die Trennung von technischer und inhaltlicher Prüfung erhöht die Transparenz, erfordert aber differenziertere Fehlerbehandlungsmechanismen.
- Beispiel: Ein Vorfall mit R-Status, aber fehlender APERAK-Anerkennung muss manuell nachverfolgt werden, um zu klären, ob ein inhaltlicher Fehler vorliegt.
Anpassung der IT-Systeme
- Systeme müssen so konfiguriert werden, dass sie:
- APERAK-Anerkennungsmeldungen als Freigabesignal interpretieren,
- Fehlende APERAK-Meldungen als Blockade für die Weiterverarbeitung behandeln,
- Technische und inhaltliche Fehler klar unterscheiden und entsprechend reagieren.
- Systeme müssen so konfiguriert werden, dass sie:
5. Fazit
Die Einführung der APERAK-Anerkennungsmeldung führt zu einer fundamentalen Veränderung der Fehlerbehandlungslogik in GPKE und WiM Strom:
- Die technische Bestätigung (R/D-Status) ist nur noch die erste Hürde – die inhaltliche Freigabe erfolgt erst durch die APERAK-Anerkennung.
- Die Weiterverarbeitung ist nun explizit an die APERAK-Meldung geknüpft, was die Prozesssicherheit erhöht, aber auch höhere Anforderungen an die Systemintegration stellt.
- Marktteilnehmer müssen ihre Prozesse anpassen, um Verzögerungen und Fehlinterpretationen zu vermeiden, insbesondere bei der Unterscheidung zwischen technischen und inhaltlichen Fehlern.
Die neue Logik trägt dazu bei, fehlerhafte Geschäftsvorfälle früher zu erkennen und die Datenqualität zu verbessern, erfordert jedoch eine präzise Umsetzung der neuen Prüfungs- und Bestätigungsmechanismen.