Veränderung der Eskalationsmechanismen durch die APERAK-Anerkennungsmeldung und notwendige prozessuale Anpassungen
1. Einführung der APERAK-Anerkennungsmeldung und ihre Auswirkungen auf Eskalationsprozesse
Die Einführung der APERAK-Anerkennungsmeldung (Application Error and Acknowledgement Message) im Rahmen der Marktkommunikation zwischen Netzbetreibern und Lieferanten stellt eine wesentliche Weiterentwicklung der bisherigen Fehlerbehandlungs- und Eskalationsmechanismen dar. APERAK dient als standardisierte Rückmeldung, die nicht nur die technische Annahme oder Ablehnung von Nachrichten (z. B. MSCONS, UTILMD) bestätigt, sondern auch detaillierte Informationen über die Gründe einer Ablehnung liefert. Dies verändert die Eskalationsprozesse in folgenden zentralen Punkten:
1.1. Automatisierte Transparenz über Datenannahme oder -ablehnung
Bisher erfolgte die Fehlerkommunikation häufig manuell oder über proprietäre Schnittstellen, was zu Verzögerungen und Intransparenz führte. Mit APERAK wird die Eskalation von Fehlern beschleunigt und standardisiert, da:
- Echtzeit-Rückmeldungen über den Status einer Nachricht (akzeptiert/abgelehnt) erfolgen,
- Fehlercodes und -beschreibungen direkt im APERAK übermittelt werden, sodass Lieferanten und Netzbetreiber sofort erkennen können, ob ein technisches oder inhaltliches Problem vorliegt,
- Nachweispflichten erfüllt werden, da die Meldung als dokumentierter Beleg für die Datenannahme oder -ablehnung dient.
Dies reduziert den Bedarf an manuellen Nachfragen und verkürzt die Zeit bis zur Fehlerbehebung.
1.2. Verschiebung der Eskalationsverantwortung
Durch die automatisierte Rückmeldung verlagert sich die Initiative zur Fehlerbehebung stärker auf den Sender der Nachricht:
- Lieferanten müssen bei Ablehnungen (z. B. aufgrund formaler Fehler in MSCONS) umgehend korrigierte Daten nachreichen, ohne auf eine separate Eskalation durch den Netzbetreiber zu warten.
- Netzbetreiber können sich auf die Prüfung inhaltlicher Plausibilitäten konzentrieren, da technische Validierungen bereits durch APERAK abgedeckt sind.
- Eskalationsstufen (z. B. manuelle Klärung per E-Mail oder Ticket-System) werden erst bei komplexen inhaltlichen Konflikten aktiviert, nicht mehr bei Standardfehlern.
1.3. Reduzierung von Medienbrüchen und manuellen Prozessen
APERAK eliminiert die Notwendigkeit, Fehler über separate Kanäle (z. B. Telefonate, E-Mails) zu kommunizieren. Dies führt zu:
- Weniger manuellen Eingriffen in die Fehlerbehandlung,
- Geringerer Fehleranfälligkeit durch automatisierte Weiterleitung von Korrekturanforderungen,
- Bessere Nachverfolgbarkeit durch zentrale Protokollierung der APERAK-Meldungen in den Marktkommunikationssystemen.
2. Prozessuale Anpassungen zur Sicherstellung regulatorischer Transparenz
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) sowie die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) fordern eine lückenlose Dokumentation der Datenannahme oder -ablehnung. Um dies mit APERAK zu gewährleisten, sind folgende Anpassungen erforderlich:
2.1. Integration von APERAK in die Marktkommunikationsprozesse
Technische Implementierung:
- Netzbetreiber und Lieferanten müssen ihre EDI-Systeme (z. B. SAP IS-U, eigene Marktkommunikationsplattformen) so anpassen, dass APERAK-Meldungen automatisiert generiert, versendet und empfangen werden.
- Die Schnittstellen müssen die im EDI@Energy-Standard definierten APERAK-Strukturen (z. B. Fehlercodes nach UN/EDIFACT) unterstützen.
- Zeitkritische Verarbeitung: APERAK-Meldungen müssen innerhalb der regulatorisch vorgegebenen Fristen (z. B. 24 Stunden nach Eingang der Ursprungsnachricht) verarbeitet werden.
Prozessuale Einbindung:
- Automatisierte Weiterleitung von APERAK-Meldungen an die zuständigen Fachabteilungen (z. B. Abrechnung, Netzanschluss).
- Priorisierung von Fehlern: Kritische Ablehnungen (z. B. fehlende Stammdaten in UTILMD) müssen schneller eskaliert werden als formale Fehler (z. B. falsches Dateiformat).
- Dokumentation: Alle APERAK-Meldungen müssen in einem zentralen Log gespeichert werden, um bei Streitfällen nachweisen zu können, wann und warum eine Nachricht abgelehnt wurde.
2.2. Schulung und Rollenklärung
- Schulung der Mitarbeiter:
- Lieferanten und Netzbetreiber müssen ihre Teams im Umgang mit APERAK schulen, insbesondere:
- Interpretation der Fehlercodes (z. B. "9 – Syntaxfehler", "23 – Ungültiger Wert"),
- Handhabung der Korrekturprozesse (z. B. Nachreichung von Daten innerhalb der Fristen),
- Nutzung der APERAK-Protokolle für interne Audits.
- Lieferanten und Netzbetreiber müssen ihre Teams im Umgang mit APERAK schulen, insbesondere:
- Klare Verantwortlichkeiten:
- Definition, wer für die technische Validierung (z. B. IT-Abteilung) und wer für die inhaltliche Prüfung (z. B. Abrechnungsteams) zuständig ist.
- Festlegung von Eskalationspfaden für Fälle, in denen APERAK keine Lösung bietet (z. B. bei widersprüchlichen Stammdaten).
2.3. Monitoring und Compliance-Sicherung
- Automatisierte Überwachung:
- Einrichtung von Dashboards, die den Status aller eingegangenen und versendeten APERAK-Meldungen anzeigen (z. B. Anteil abgelehnter Nachrichten, häufigste Fehlerursachen).
- Alerting-Systeme, die bei Überschreitung von Fristen oder wiederholten Fehlern benachrichtigen.
- Regulatorische Berichterstattung:
- Netzbetreiber müssen gegenüber der BNetzA nachweisen können, dass APERAK konsequent eingesetzt wird. Dies erfordert:
- Regelmäßige Auswertungen der APERAK-Logs,
- Dokumentation von Korrekturmaßnahmen bei häufigen Fehlern,
- Transparente Kommunikation mit Lieferanten über bekannte Probleme (z. B. über ein gemeinsames Portal).
- Netzbetreiber müssen gegenüber der BNetzA nachweisen können, dass APERAK konsequent eingesetzt wird. Dies erfordert:
2.4. Anpassung der Service-Level-Agreements (SLAs)
- Neudefinition von Reaktionszeiten:
- Bisherige SLAs für manuelle Fehlerbehebungen müssen an die automatisierten APERAK-Prozesse angepasst werden.
- Beispiel:
- Technische Fehler (z. B. Formatfehler) müssen innerhalb von 24 Stunden korrigiert werden.
- Inhaltliche Fehler (z. B. falsche Zählernummer) können längere Fristen erfordern, sofern sie nicht automatisiert lösbar sind.
- Vertragliche Verankerung:
- In den Rahmenverträgen zwischen Netzbetreibern und Lieferanten sollte APERAK als verbindlicher Kommunikationsstandard festgelegt werden.
- Sanktionen bei Nichteinhaltung der APERAK-Prozesse (z. B. Verzögerungsgebühren) können vereinbart werden.
3. Fazit: Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Compliance-Sicherung
Die Einführung der APERAK-Anerkennungsmeldung führt zu einer grundlegenden Veränderung der Eskalationsmechanismen in der Marktkommunikation:
- Automatisierung reduziert manuelle Aufwände und beschleunigt die Fehlerbehebung,
- Standardisierung erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit,
- Regulatorische Anforderungen (z. B. MaBiS, WiM) werden durch lückenlose Dokumentation erfüllt.
Notwendige Anpassungen umfassen:
- Technische Integration von APERAK in die EDI-Systeme,
- Prozessuale Neugestaltung der Fehlerbehandlung und Eskalation,
- Schulung der Mitarbeiter und klare Rollenverteilung,
- Monitoring und Compliance-Sicherung durch automatisierte Auswertungen.
Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Marktkommunikation zwischen Netzbetreibern und Lieferanten effizienter, transparenter und regulatorisch konform abläuft.