Willi Mako
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APERAK-Nachrichten: Effizienzsteigerung in der MaKo durch Fehlererkennung

ID#BDF-17
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TAGS [EDIFACT][LIEFERANTENWECHSEL][MARKTROLLE][MESSSTELLENBETREIBER][PROZESS][GPKE][WIM][FEHLERBEHANDLUNG]

Einfluss der frühzeitigen Erkennung und standardisierten Kommunikation von Verarbeitbarkeitsfehlern auf die Effizienz der Marktkommunikation

Die frühzeitige Erkennung und strukturierte Übermittlung von Verarbeitbarkeitsfehlern – insbesondere mittels APERAK-Nachrichten (Application Error and Acknowledgement) mit dem Segment BGM+313 (Anwendungssystemfehlermeldung) – hat einen signifikanten Einfluss auf die Effizienz der Fehlerbehebung im Marktkommunikationsprozess (MaKo) der Energiewirtschaft. Durch die Standardisierung der Fehlerkommunikation nach EDIFACT- bzw. EDI@Energy-Vorgaben werden Prozesse beschleunigt, manuelle Nacharbeiten reduziert und die Interoperabilität zwischen den Marktrollen sichergestellt.


1. Effizienzsteigerung durch frühzeitige Fehlererkennung und standardisierte Kommunikation

a) Reduzierung von Prozessverzögerungen

Verarbeitbarkeitsfehler (z. B. falsche Datenformate, fehlende Pflichtfelder oder logische Inkonsistenzen) führen ohne standardisierte Meldungen häufig zu manuellen Klärungsprozessen, die mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen können. Durch die automatisierte Übermittlung von APERAK/BGM+313 wird der Fehler sofort an den Absender zurückgemeldet, sodass dieser zeitnah korrigieren kann. Dies verkürzt die Durchlaufzeit von Geschäftsvorfällen (z. B. Lieferantenwechsel, Zählerstandsübermittlung) erheblich.

b) Vermeidung von Folgefehlern und Eskalationen

Unbehandelte Verarbeitbarkeitsfehler können kaskadierende Fehlerketten auslösen, etwa wenn ein Netzbetreiber aufgrund fehlerhafter Daten eine falsche Netznutzungsabrechnung erstellt. Die standardisierte Fehlerkommunikation ermöglicht eine frühzeitige Eingrenzung des Problems, bevor es sich auf nachgelagerte Prozesse auswirkt. Dies reduziert Nachbearbeitungskosten und vermeidet teure Eskalationsverfahren (z. B. Schlichtungsstellen wie die Bundesnetzagentur).

c) Automatisierte Fehlerbehandlung und Workflow-Integration

Moderne Marktkommunikationsplattformen (z. B. MaKo-Software, EDI-Gateways) können APERAK-Nachrichten automatisiert verarbeiten und in interne Fehlerbehandlungsworkflows einbinden. Beispiel:

  • Ein Lieferant erhält eine BGM+313-Meldung mit dem Fehlercode "Feld XYZ fehlt".
  • Das System leitet die Nachricht an den zuständigen Sachbearbeiter weiter oder löst eine automatische Korrekturroutine aus.
  • Der korrigierte Datensatz wird ohne manuellen Eingriff erneut übermittelt.

Diese Automatisierung reduziert Medienbrüche und beschleunigt die Fehlerbehebung um bis zu 80 % im Vergleich zu manuellen Prozessen.

d) Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Die standardisierte Fehlerkommunikation schafft vollständige Protokollierung aller Fehlerfälle, was für Audits, regulatorische Prüfungen und Streitbeilegungen essenziell ist. Jede APERAK-Nachricht enthält:

  • Fehlercode (z. B. "EDI01 – Ungültiges Format"),
  • Betroffenes Segment (z. B. "NAD+MS – Messstellenbetreiber nicht identifizierbar"),
  • Zeitstempel der Fehlererkennung.

Diese Daten ermöglichen eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und unterstützen bei der Ursachenanalyse (z. B. ob ein Fehler beim Lieferanten, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber liegt).


2. Regulatorische und prozessuale Abhängigkeiten zwischen den Marktrollen

Die Effizienz der Fehlerbehebung hängt maßgeblich von der Zusammenarbeit der Marktrollen und der Einhaltung regulatorischer Vorgaben ab. Die wichtigsten Abhängigkeiten sind:

a) Rollenspezifische Verantwortlichkeiten

Marktrolle Verantwortung bei Verarbeitbarkeitsfehlern Regulatorische Grundlage
Netzbetreiber - Prüfung eingehender Nachrichten auf formale und logische Korrektheit.
- Übermittlung von APERAK/BGM+313 bei Fehlern.
- Weiterleitung an den Messstellenbetreiber (MSB), falls erforderlich.
§ 40 EnWG, MaKo 2020 (BNetzA-Festlegung BK6-18-160)
Lieferant - Korrektur fehlerhafter Daten (z. B. Stammdaten, Zählerstände).
- Neuübermittlung nach Fehlerbehebung.
§ 41 EnWG, GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität)
Messstellenbetreiber (MSB) - Bereitstellung korrekter Messdaten.
- Unterstützung bei der Klärung von Fehlern in Zählerstandsnachrichten.
§ 3 MsbG, WiM (Wechselprozesse im Messwesen)
Marktgebietsverantwortlicher (MGV) - Überwachung der Einhaltung von Kommunikationsstandards.
- Eskalation bei systematischen Fehlern.
§ 20 EnWG, MaKo 2020

b) Regulatorische Vorgaben zur Fehlerkommunikation

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in der Festlegung BK6-18-160 (MaKo 2020) verbindliche Regeln für die Fehlerbehandlung definiert:

  • Pflicht zur APERAK-Nutzung: Netzbetreiber müssen Verarbeitbarkeitsfehler via APERAK/BGM+313 melden.
  • Maximale Bearbeitungsfristen:
    • Einfache Fehler (z. B. Formatfehler) müssen innerhalb von 2 Werktagen behoben werden.
    • Komplexe Fehler (z. B. logische Widersprüche) innerhalb von 5 Werktagen.
  • Verbot von "Silent Rejections": Nachrichten dürfen nicht ohne Fehlermeldung abgelehnt werden.

c) Prozessuale Abhängigkeiten

Die Fehlerbehebung erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Marktrollen:

  1. Fehlererkennung (Netzbetreiber/MSB) → APERAK-Übermittlung an den Absender.
  2. Fehleranalyse (Lieferant/MSB) → Korrektur der Daten.
  3. NeuübermittlungBestätigung der Verarbeitbarkeit (CONTRL-Nachricht).
  4. Falls erforderlich: Eskalation an den MGV oder die BNetzA.

Beispiel: Fehler in einer Lieferantenwechselmeldung (UTILMD)

  • Der Netzbetreiber erkennt einen fehlenden Zählpunkt in der UTILMD-Nachricht.
  • Er sendet eine APERAK/BGM+313 mit dem Fehlercode "EDI05 – Zählpunkt nicht vorhanden".
  • Der Lieferant korrigiert die Stammdaten und sendet eine neue UTILMD.
  • Der Netzbetreiber bestätigt die Verarbeitbarkeit via CONTRL.

d) Technische und organisatorische Herausforderungen

Trotz Standardisierung bestehen praktische Hürden:

  • Inkompatible EDI-Systeme: Nicht alle Marktteilnehmer nutzen dieselben Softwarelösungen, was zu Formatabweichungen führen kann.
  • Menschliche Fehler: Trotz Automatisierung können manuelle Eingriffe (z. B. bei Stammdatenpflege) neue Fehler verursachen.
  • Regulatorische Änderungen: Anpassungen der MaKo-Vorgaben (z. B. Einführung von MaKo 2024) erfordern Systemupdates.

3. Fazit: Systematische Fehlerbehandlung als Schlüssel zur Prozessoptimierung

Die frühzeitige Erkennung und standardisierte Kommunikation von Verarbeitbarkeitsfehlern via APERAK/BGM+313 ist ein zentraler Hebel zur Steigerung der Effizienz in der Marktkommunikation. Sie ermöglicht: ✅ Schnellere Fehlerbehebung durch automatisierte Rückmeldungen, ✅ Reduzierung von Nacharbeiten und Eskalationen, ✅ Transparenz und Compliance durch lückenlose Protokollierung.

Allerdings hängt die Wirksamkeit von der konsequenten Einhaltung regulatorischer Vorgaben und der technischen Interoperabilität zwischen den Marktrollen ab. Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber müssen ihre Prozesse kontinuierlich anpassen, um die Vorteile der standardisierten Fehlerkommunikation voll auszuschöpfen. Die Bundesnetzagentur überwacht dabei die Einhaltung der MaKo-Vorgaben und kann bei systematischen Verstößen Bußgelder verhängen.

Für eine optimale Umsetzung empfiehlt sich die Nutzung zertifizierter MaKo-Software und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter in den relevanten EDI-Standards.