Einfluss der bidirektionalen APERAK-Kommunikation auf Risikoverteilung und Verantwortungszuweisung in der Marktkommunikation (Sparte Strom)
1. Grundlagen der APERAK-Kommunikation
Die APERAK-Nachricht (Application Error and Acknowledgement) dient in der Marktkommunikation der Sparte Strom als standardisiertes Instrument zur Rückmeldung über die Verarbeitbarkeit von Geschäftsvorfällen. Sie ermöglicht eine bidirektionale Kommunikation zwischen Absender und Empfänger, indem sie entweder eine Anerkennungsmeldung (bei erfolgreicher Verarbeitung) oder eine Verarbeitbarkeitsfehlermeldung (bei Fehlern) übermittelt. Diese Struktur schafft Transparenz über den Status eines Geschäftsvorfalls und bildet die Grundlage für eine klare Risikoverteilung und Verantwortungszuweisung in der Prozesskette.
2. Auswirkungen auf die Risikoverteilung
Die bidirektionale APERAK-Kommunikation beeinflusst die Risikoverteilung in folgenden zentralen Aspekten:
a) Klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche
Durch die automatisierte Rückmeldung des Empfängers wird dokumentiert, ob ein Geschäftsvorfall technisch und inhaltlich verarbeitbar ist. Dies führt zu einer eindeutigen Zuweisung von Verantwortlichkeiten:
- Absender: Trägt das Risiko für die korrekte Erstellung und Übermittlung des Geschäftsvorfalls gemäß den definierten Standards (z. B. EDIFACT, MaBiS, GPKE).
- Empfänger: Übernimmt die Verantwortung für die technische Verarbeitung und die inhaltliche Prüfung der empfangenen Daten. Bei Fehlern muss der Empfänger eine Verarbeitbarkeitsfehlermeldung mit konkreten Fehlercodes senden, die den Absender in die Lage versetzt, den Fehler zu beheben.
Diese Abgrenzung reduziert Grauzonen in der Haftung, da beide Parteien durch die APERAK-Nachricht nachweislich über den Status des Geschäftsvorfalls informiert werden.
b) Risikominimierung durch frühzeitige Fehlererkennung
Die unmittelbare Rückmeldung via APERAK ermöglicht eine frühzeitige Eskalation von Verarbeitungsfehlern, bevor diese zu Folgeschäden führen (z. B. falsche Abrechnungen, Lieferverzögerungen). Dadurch wird das operationelle Risiko für beide Seiten verringert:
- Absender: Kann Fehler umgehend korrigieren und eine erneute Übermittlung veranlassen, bevor Fristen (z. B. für Lieferantenwechsel) ablaufen.
- Empfänger: Vermeidet Folgefehler (z. B. falsche Netzabrechnungen) durch die Ablehnung nicht verarbeitbarer Vorfälle.
c) Dokumentation und Nachweispflicht
Die APERAK-Nachricht dient als rechtssichere Dokumentation des Kommunikationsverlaufs. Im Streitfall kann nachgewiesen werden:
- Wann ein Geschäftsvorfall übermittelt wurde,
- ob und warum er abgelehnt wurde (Fehlercodes),
- welche Partei für die Korrektur zuständig ist.
Dies ist insbesondere bei Eskalationen relevant, da die APERAK-Meldung als Beleg für die Einhaltung der Marktregeln (z. B. § 14 EnWG, MaBiS) herangezogen werden kann.
3. Verantwortungszuweisung bei Eskalation von Verarbeitungsfehlern
Im Eskalationsfall – etwa bei wiederholten Fehlern oder ausbleibenden Korrekturen – wirkt sich die APERAK-Kommunikation wie folgt aus:
a) Eskalationsstufen und Fristen
Die Marktregeln sehen vor, dass der Absender nach Erhalt einer Verarbeitbarkeitsfehlermeldung innerhalb definierter Fristen (z. B. 2 Werktage) eine korrigierte Version übermitteln muss. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, geht das Risiko von Folgeschäden (z. B. Vertragsstrafen, Lieferunterbrechungen) auf den Absender über.
Der Empfänger ist verpflichtet, Fehler eindeutig und nachvollziehbar zu kommunizieren. Unterlässt er dies oder sendet fehlerhafte APERAK-Meldungen, kann er für daraus resultierende Verzögerungen haftbar gemacht werden.
b) Automatisierte vs. manuelle Eskalation
- Automatisierte Eskalation: Bei wiederholten Fehlern können Systeme (z. B. Marktkommunikationsplattformen) automatisch eine höhere Eskalationsstufe auslösen (z. B. Benachrichtigung der Marktgebietsverantwortlichen).
- Manuelle Eskalation: Bei komplexen Fehlern (z. B. inhaltliche Diskrepanzen) muss der Empfänger den Absender proaktiv kontaktieren, um eine Lösung herbeizuführen. Die APERAK-Meldung dient dabei als Ausgangspunkt für die Klärung.
c) Haftungsfragen bei Nichtbeachtung
Werden APERAK-Meldungen ignoriert oder falsch interpretiert, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen:
- Absender: Trägt das Risiko, wenn er eine Verarbeitbarkeitsfehlermeldung nicht beachtet und der Fehler zu finanziellen Schäden führt (z. B. falsche EEG-Umlageberechnung).
- Empfänger: Haftet, wenn er eine fehlerhafte APERAK-Meldung sendet (z. B. falsche Fehlercodes) und dadurch eine korrekte Nachbesserung verhindert.
4. Fazit: APERAK als Instrument der Risikosteuerung
Die bidirektionale APERAK-Kommunikation schafft eine strukturierte und nachvollziehbare Risikoverteilung in der Marktkommunikation der Sparte Strom. Durch die automatisierte Rückmeldung werden Verantwortlichkeiten klar zugewiesen, Fehler frühzeitig erkannt und Eskalationen transparent dokumentiert. Dies reduziert operationelle Risiken, beschleunigt die Fehlerbehebung und stärkt die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Für eine reibungslose Abwicklung ist es jedoch entscheidend, dass beide Parteien:
- APERAK-Meldungen zeitnah und korrekt verarbeiten,
- Fehlercodes präzise kommunizieren,
- definierte Fristen einhalten,
- im Eskalationsfall kooperativ zusammenarbeiten.
Nur so kann die APERAK-Kommunikation ihr volles Potenzial als Risikomanagement-Tool entfalten.