Willi Mako
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Fehlercodes Z24–Z26: Risiken in der Bilanzkreisabrechnung vermeiden

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Auswirkungen fehlerhafter oder fehlender Zuordnung von Geschäftsvorfällen in der Bilanzkreisabrechnung und regulatorische Risiken durch Workarounds (Fehlercodes Z24–Z26)

1. Systematische Auswirkungen auf die Prozesskette der Bilanzkreisabrechnung

Die korrekte Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu Objekten über die definierten Tupel-Strukturen (z. B. (Bilanzierungsgebiet, EEG-Anlage, Zeitreihentyp, Bilanzkreis) oder (Profilbezeichnung, Netzbetreiber)) ist grundlegend für die Integrität der Bilanzkreisabrechnung nach MaBiS (Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom) und EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Fehlende oder fehlerhafte Zuordnungen führen zu Kettenreaktionen in nachgelagerten Prozessen:

a) Datenintegrität und Abrechnungsgenauigkeit

  • Fehlende Tupel-Zuordnungen (z. B. nicht zugeordnete EEG-Anlagen oder Bilanzkreise) verursachen Lücken in den Zeitreihen, die für die Bilanzkreisabrechnung und die Ausgleichsenergieabrechnung relevant sind. Dies führt zu:
    • Falschen Mengenallokationen: Energieflüsse werden nicht korrekt bilanzkreisübergreifend zugeordnet, was zu Abrechnungsdifferenzen zwischen Netzbetreibern, Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) und Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) führt.
    • Verzerrten Ausgleichsenergiekosten: Da die Ausgleichsenergie auf Basis der Bilanzkreisabweichungen berechnet wird, können fehlerhafte Zuordnungen zu überhöhten oder zu niedrigen Umlagen führen, die letztlich von den Letztverbrauchern getragen werden müssen.
    • Profilabweichungen: Bei fehlender Zuordnung normierter Profile (z. B. (Profilbezeichnung, Netzbetreiber)) werden Standardlastprofile (SLP) oder synthetische Profile herangezogen, die nicht den tatsächlichen Verbrauchsmustern entsprechen. Dies verfälscht die Prognosegenauigkeit und erhöht die Ausgleichsenergiekosten.

b) Prozessverzögerungen und manuelle Nacharbeit

  • Die Nutzung der Fehlercodes Z24 (fehlende Zuordnung), Z25 (mehrdeutige Zuordnung) und Z26 (technisch fehlerhafte Zuordnung) als Workaround statt Ursachenbehebung führt zu:
    • Manuellen Korrekturprozessen: Fehlerhafte Datensätze müssen nachträglich identifiziert, validiert und korrigiert werden, was zeit- und ressourcenintensiv ist. Dies verzögert die monatliche Abrechnung (gemäß § 12 MaBiS) und erhöht das Risiko von Fristüberschreitungen.
    • Erhöhtem Kommunikationsaufwand: Netzbetreiber, BKV und ÜNB müssen Abweichungen klären, was zu Nachforderungen, Widersprüchen und Eskalationen führt. Im schlimmsten Fall sind gerichtliche Auseinandersetzungen über Abrechnungsdifferenzen möglich.
    • Dateninkonsistenzen in Folgeprozessen: Fehlerhafte Zuordnungen pflanzen sich in nachgelagerte Systeme fort (z. B. GPKE für die Marktkommunikation oder EDI@Energy für den Datenaustausch), was zu Doppelerfassungen, fehlenden Datensätzen oder widersprüchlichen Meldungen führt.

c) Auswirkungen auf die regulatorische Compliance

  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht die Einhaltung der MaBiS und EEG-Vorgaben. Systematische Zuordnungsfehler können als Verstoß gegen die Marktregeln gewertet werden, insbesondere wenn:
    • Transparenzvorgaben (§ 13 MaBiS) nicht eingehalten werden, da fehlerhafte Zuordnungen die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung erschweren.
    • Datenqualitätsanforderungen (§ 5 MaBiS) verletzt werden, da die Fehlercodes Z24–Z26 keine dauerhafte Lösung darstellen, sondern nur eine Symptombehandlung.
    • Fristen für die Abrechnung (§ 12 MaBiS) nicht eingehalten werden, weil manuelle Korrekturen die Prozesse verzögern.

2. Regulatorische Risiken durch die Nutzung der Fehlercodes Z24–Z26 als Workaround

Die Fehlercodes Z24–Z26 sind als temporäre Platzhalter für nicht zugeordnete Geschäftsvorfälle vorgesehen, nicht jedoch als dauerhafte Lösung. Ihre systematische Nutzung birgt folgende Risiken:

a) Verstoß gegen die MaBiS-Pflichten

  • § 4 MaBiS (Datenqualität): Die Marktregeln fordern eine vollständige, korrekte und fristgerechte Übermittlung von Daten. Die Nutzung von Workarounds statt Ursachenbehebung kann als mangelnde Sorgfaltspflicht interpretiert werden.
  • § 11 MaBiS (Fehlerbehandlung): Fehler müssen ursächlich behoben werden. Die BNetzA kann bei wiederholter Nutzung von Fehlercodes als Workaround Bußgelder verhängen oder Anordnungen zur Prozessoptimierung erlassen.
  • § 13 MaBiS (Transparenz): Die Abrechnung muss für alle Marktteilnehmer nachvollziehbar sein. Fehlercodes erschweren die Prüfbarkeit, da sie keine klare Ursachenanalyse ermöglichen.

b) Finanzielle und rechtliche Konsequenzen

  • Rückforderungen und Nachzahlungen: Bei nachträglicher Aufdeckung von Zuordnungsfehlern können Rückabwicklungen erforderlich werden, die zu finanziellen Verlusten für Netzbetreiber oder BKV führen.
  • Haftungsrisiken: Bei systematischen Fehlern haften die verantwortlichen Marktteilnehmer für Schäden, die durch falsche Abrechnungen entstehen (z. B. überhöhte Ausgleichsenergiekosten, die auf Letztverbraucher umgelegt werden).
  • Reputationsschäden: Wiederholte Fehler in der Bilanzkreisabrechnung können das Vertrauen der Marktpartner (z. B. Lieferanten, ÜNB) beeinträchtigen und zu Ausschlüssen aus Ausschreibungen führen.

c) Operative Risiken durch fehlende Skalierbarkeit

  • Manuelle Prozesse sind nicht skalierbar: Mit der zunehmenden Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen (z. B. EEG-Anlagen) und der Digitalisierung der Energiewende (z. B. Smart Meter) steigt das Datenvolumen. Workarounds wie Fehlercodes Z24–Z26 führen zu Engpässen in der Datenverarbeitung und erhöhen das Risiko von Systemüberlastungen.
  • Automatisierungshemmnis: Moderne Abrechnungssysteme setzen auf automatisierte Plausibilitätsprüfungen. Fehlercodes untergraben diese Mechanismen und erfordern manuelle Eingriffe, was die Effizienz verringert.

3. Empfohlene Maßnahmen zur Ursachenbehebung

Um die genannten Risiken zu minimieren, sollten folgende Schritte priorisiert werden:

  1. Ursachenanalyse und Datenbereinigung

    • Identifikation der häufigsten Fehlerquellen (z. B. fehlende Stammdaten, inkonsistente Bilanzkreiszuordnungen).
    • Implementierung von automatisierten Plausibilitätsprüfungen vor der Datenübermittlung.
  2. Prozessoptimierung

    • Einführung eines zentralen Stammdatenmanagements für EEG-Anlagen, Bilanzkreise und Profile.
    • Regelmäßige Datenqualitätsaudits in Zusammenarbeit mit Netzbetreibern und BKV.
  3. Regulatorische Compliance sicherstellen

    • Dokumentation der Fehlerbehebungsmaßnahmen zur Vorlage bei der BNetzA.
    • Schulungen für Mitarbeiter zur korrekten Anwendung der MaBiS-Vorgaben.
  4. Technische Lösungen

    • Nutzung von Standardschnittstellen (z. B. EDI@Energy) zur Reduzierung manueller Eingaben.
    • Implementierung von KI-gestützten Tools zur automatisierten Fehlererkennung und -korrektur.

Fazit

Die fehlende oder fehlerhafte Zuordnung von Geschäftsvorfällen über die definierten Tupel-Strukturen gefährdet die Integrität der Bilanzkreisabrechnung, führt zu Prozessineffizienzen und birgt erhebliche regulatorische Risiken. Die Nutzung der Fehlercodes Z24–Z26 als Workaround ist keine nachhaltige Lösung und kann Bußgelder, Haftungsansprüche und Reputationsschäden nach sich ziehen. Eine systematische Ursachenbehebung durch verbesserte Datenqualität, Automatisierung und Compliance-Maßnahmen ist daher unerlässlich.