Zuordnungsprüfung nach GPKE, GeLi Gas und WiM – Durchführung und praktische Schritte
Die Zuordnungsprüfung ist ein zentrales Element der Marktkommunikation in der deutschen Energiewirtschaft und dient der korrekten Abbildung von Lieferverhältnissen, Messstellen und Marktrollen. Sie erfolgt im Rahmen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) sowie der Wechselprozesse im Messwesen (WiM). Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle beteiligten Marktpartner (Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) über konsistente und aktuelle Daten verfügen. Nachfolgend werden die konkreten Schritte und Anforderungen erläutert.
1. Rechtliche und normative Grundlagen
Die Zuordnungsprüfung basiert auf folgenden Regelwerken:
- GPKE (Strom): Beschrieben in der Kooperationsvereinbarung zwischen den deutschen Übertragungsnetzbetreibern und den deutschen Verteilnetzbetreibern (KoV) sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA).
- GeLi Gas: Analog zur GPKE, geregelt in der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV Gas).
- WiM: Ergänzt die Prozesse um die Messstellenbetreiber (MSB) und ist in der Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie den Festlegungen der BNetzA verankert.
Die Prüfung ist verpflichtend bei:
- Lieferantenwechsel (Strom/Gas),
- Zählerwechsel oder Messstellenumbau,
- Änderungen der Marktrolle (z. B. Wechsel des Messstellenbetreibers),
- Erstbelieferung eines Kunden.
2. Ablauf der Zuordnungsprüfung – Schritt-für-Schritt
2.1 Vorbereitung: Datenbasis und Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Marktpartner:
- Lieferant: Initiiert die Prüfung bei Lieferantenwechsel oder Vertragsänderungen.
- Netzbetreiber: Prüft die technische Machbarkeit und Datenkonsistenz.
- Messstellenbetreiber (MSB): Verantwortlich für die korrekte Zuordnung von Zählern und Messstellen (WiM).
- Erforderliche Daten:
- Marktlokation (MaLo-ID) und Messlokation (MeLo-ID) (gemäß BNetzA-Festlegung),
- Zählernummer und Zählerstand,
- Vertrags- und Lieferadressdaten,
- Marktrollen (Lieferant, Netzbetreiber, MSB) mit BDEW-Codenummern.
2.2 Durchführung der Prüfung
Die Prüfung erfolgt in drei Phasen:
a) Plausibilitätsprüfung (automatisiert)
- Ziel: Identifikation offensichtlicher Fehler (z. B. falsche MaLo-ID, doppelte Zählernummern).
- Werkzeuge:
- EDIFACT-Nachrichten (z. B.
UTILMD,MSCONS), - Marktkommunikationsplattformen (z. B. edi@energy, BDEW-Marktpartnerportal).
- EDIFACT-Nachrichten (z. B.
- Prüfkriterien:
- Übereinstimmung von MaLo-ID und MeLo-ID,
- Konsistenz der Marktrollen (z. B. kein Lieferant ohne zugeordneten Netzbetreiber),
- Gültigkeit der Zählernummer im Netzbetreiber-System.
b) Technische Prüfung (manuell/halbautomatisiert)
- Netzbetreiber:
- Überprüfung der Netzanschlusskapazität (Strom) bzw. Druckstufe (Gas),
- Validierung der Zählerstandsganglinie (Ausschluss von Messfehlern),
- Abgleich mit Stammdaten (z. B. Zählerstand bei Wechsel).
- Messstellenbetreiber (WiM):
- Prüfung der Messstellenkonfiguration (z. B. intelligente Messsysteme),
- Bestätigung der Zählerzuordnung zur Messlokation.
c) Abstimmung und Freigabe
- Kommunikation zwischen Marktpartnern:
- Bei Abweichungen: Fehlermeldung (REJECT) mit Fehlercode (z. B.
901= "MaLo-ID nicht gefunden"), - Korrektur durch den verantwortlichen Partner (z. B. Lieferant bei falscher Adresse).
- Bei Abweichungen: Fehlermeldung (REJECT) mit Fehlercode (z. B.
- Freigabe:
- Nach erfolgreicher Prüfung sendet der Netzbetreiber eine Bestätigungsnachricht (CONFIRM).
- Bei WiM: Der MSB bestätigt die Messstellenkonfiguration.
3. Praktische Hinweise und häufige Fehlerquellen
3.1 Typische Fehler und Lösungsansätze
| Fehler | Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| Falsche MaLo-ID | Manuelle Eingabefehler | Automatisierte Datenübernahme aus Stammdatenbanken (z. B. SAP IS-U). |
| Doppelte Zählernummer | Zählerumbau ohne Aktualisierung | Synchronisation der Zählerdaten zwischen MSB und Netzbetreiber. |
| Inkonsistente Marktrollen | Fehlende BDEW-Codenummern | Regelmäßige Aktualisierung der Marktpartnerdaten im BDEW-Verzeichnis. |
| Abweichende Zählerstände | Manuelle Ablesung oder Messfehler | Nutzung von Lastgangdaten zur Plausibilisierung. |
3.2 Fristen und Eskalationswege
- Standardfristen:
- GPKE/GeLi Gas: 3 Werktage für die Prüfung (gemäß BNetzA-Festlegung),
- WiM: 5 Werktage bei intelligenten Messsystemen.
- Eskalation:
- Bei Nichtbearbeitung: Beschwerde bei der BNetzA (Formular "Marktstörung"),
- Bei wiederholten Fehlern: Koordinationsgespräch zwischen Marktpartnern.
3.3 Dokumentation und Nachweispflicht
- Protokollierung:
- Alle Prüfschritte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden (z. B. in EDIFACT-Logs),
- Bei manuellen Korrekturen: Begründung und Verantwortlicher erfassen.
- Aufbewahrungspflicht:
- Mindestens 10 Jahre (gemäß § 257 HGB und EnWG).
4. Tools und Unterstützung
- Automatisierte Prüfung:
- edi@energy-Testumgebung: Simulation von Nachrichten vor Produktivsetzung,
- BDEW-Marktpartnerportal: Abgleich von Stammdaten.
- Manuelle Hilfsmittel:
- BNetzA-Festlegungen: Aktuelle Versionen unter www.bundesnetzagentur.de,
- KoV-Dokumente: Regelungen zu GPKE/GeLi Gas/WiM.
5. Fazit
Die Zuordnungsprüfung ist ein kritischer Prozess zur Sicherstellung der Datenintegrität in der Energiewirtschaft. Durch automatisierte Plausibilitätschecks, klare Verantwortlichkeiten und dokumentierte Abstimmungsprozesse lassen sich Fehler minimieren. Marktpartner sollten:
- Datenqualität durch regelmäßige Stammdatenpflege sicherstellen,
- Fristen einhalten und Eskalationswege kennen,
- Tools wie EDIFACT und Marktkommunikationsplattformen nutzen.
Bei komplexen Fällen empfiehlt sich die Einbindung eines erfahrenen Dienstleisters für Marktkommunikation, um Compliance-Risiken zu vermeiden.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Im Zweifel sind die aktuellen Festlegungen der BNetzA sowie die Kooperationsvereinbarungen (KoV) verbindlich.