Zuordnungsprüfung nach GPKE, GeLi Gas und WiM – Praktische Durchführung
Die Zuordnungsprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Marktkommunikation in der Energiewirtschaft und dient der korrekten Abbildung von Lieferverhältnissen, Messstellen und Marktrollen. Sie wird durch die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität), GeLi Gas (Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas) und WiM (Wechselprozesse im Messwesen) geregelt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle beteiligten Marktpartner (Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) über konsistente und aktuelle Daten verfügen. Im Folgenden wird die praktische Durchführung einer korrekten Zuordnungsprüfung erläutert.
1. Rechtliche und prozessuale Grundlagen
Die Zuordnungsprüfung ist in den folgenden Regelwerken verankert:
- GPKE (Strom): § 4 Abs. 2 der GPKE-Bestimmungen (BDEW) – Prüfung der Lieferanten-Messstellen-Zuordnung.
- GeLi Gas: § 5 Abs. 2 der GeLi-Gas-Bestimmungen – analog zur GPKE, jedoch für Gaslieferverhältnisse.
- WiM: § 6 der WiM-Bestimmungen – Prüfung der Messstellenbetreiber-Zuordnung (insbesondere bei intelligenten Messsystemen).
Die Prüfung erfolgt automatisiert über das Marktkommunikationssystem (MaKo) und muss bei folgenden Anlässen durchgeführt werden:
- Lieferantenwechsel (Strom/Gas)
- Messstellenwechsel (z. B. Einbau eines intelligenten Messsystems)
- Änderung der Marktrolle (z. B. Wechsel des grundzuständigen Messstellenbetreibers)
- Regelmäßige Datenabgleiche (z. B. jährliche Plausibilitätsprüfungen)
2. Ablauf der Zuordnungsprüfung in der Praxis
2.1 Vorbereitung: Datenbasis und Systemvoraussetzungen
Vor der Prüfung müssen folgende Daten vorliegen und auf Vollständigkeit geprüft werden:
- Stammdaten des Kunden (Zählpunktbezeichnung, Adresse, Vertragsnummer)
- Marktrollen-Zuordnung (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber)
- Messstelleninformationen (Zählernummer, Messstellen-ID, Zählerstand)
- Vertragsdaten (Lieferbeginn, -ende, Tarifinformationen)
Systemseitige Voraussetzungen:
- Anbindung an das MaKo-System (z. B. über EDIFACT-Nachrichten wie
UTILMD,ORDERS,INVOIC) - Nutzung eines zertifizierten Marktkommunikationsdienstleisters (z. B. BDEW-zertifizierte Software)
- Einhaltung der Datenformate (z. B. XML-Schemata nach GPKE/GeLi Gas/WiM)
2.2 Durchführung der Prüfung
Die Zuordnungsprüfung erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1: Datenabgleich zwischen Marktpartnern
- Der Lieferant sendet eine Zuordnungsanfrage (z. B.
UTILMD 5.1für Strom oderUTILMD 5.2für Gas) an den Netzbetreiber. - Der Netzbetreiber prüft, ob:
- Die angegebene Zählpunktbezeichnung (ZPB) existiert.
- Die Messstelle dem angegebenen Lieferanten zugeordnet ist.
- Die Marktrollen (Lieferant, Messstellenbetreiber) korrekt hinterlegt sind.
- Bei WiM-Prozessen wird zusätzlich geprüft, ob der Messstellenbetreiber (gMSB oder wettbewerblicher MSB) die Messstelle korrekt verwaltet.
Schritt 2: Automatisierte Plausibilitätsprüfung
Das MaKo-System führt folgende Prüfungen durch:
- Konsistenz der Zählpunktdaten (z. B. Übereinstimmung von ZPB und Adresse).
- Vertragsstatus (z. B. ob ein Liefervertrag aktiv ist).
- Messstellenbetreiber-Zuordnung (insbesondere bei intelligenten Messsystemen nach MsbG).
- Netznutzungsverhältnis (ob der Lieferant berechtigt ist, den Zählpunkt zu beliefern).
Mögliche Fehlerquellen:
- Doppelte Zuordnungen (z. B. zwei Lieferanten für einen Zählpunkt).
- Fehlende Stammdaten (z. B. keine gültige Zählernummer).
- Abweichende Marktrollen (z. B. falscher Messstellenbetreiber hinterlegt).
Schritt 3: Rückmeldung und Fehlerbehebung
- Bei positiver Prüfung sendet der Netzbetreiber eine Bestätigungsnachricht (
UTILMD 5.3für Strom,UTILMD 5.4für Gas). - Bei negativer Prüfung wird eine Fehlermeldung mit Fehlercode (z. B. "ZPB nicht gefunden", "Marktrolle nicht zugeordnet") zurückgegeben.
- Der Lieferant muss die Fehler innerhalb von 3 Werktagen beheben und eine neue Prüfung anstoßen.
2.3 Besonderheiten bei WiM-Prozessen
Bei der Zuordnung von Messstellenbetreibern (insbesondere nach MsbG) gelten zusätzliche Anforderungen:
- Grundzuständiger vs. wettbewerblicher MSB: Der Netzbetreiber muss prüfen, ob der angegebene MSB berechtigt ist, die Messstelle zu betreiben.
- Intelligente Messsysteme (iMSys): Hier ist eine doppelte Zuordnung (Lieferant + MSB) erforderlich.
- Fristen: Die Prüfung muss spätestens 2 Werktage vor Lieferbeginn abgeschlossen sein.
3. Dokumentation und Nachweispflichten
- Protokollierung: Alle Prüfschritte müssen im MaKo-System dokumentiert werden (z. B. über
UTILMD-Nachrichten). - Aufbewahrungspflicht: Die Daten sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren (gemäß § 257 HGB und EnWG).
- Fehlerprotokolle: Bei Abweichungen müssen die Ursachen analysiert und behoben werden (z. B. durch manuelle Korrektur oder erneute Datenübermittlung).
4. Häufige Fehler und Lösungsansätze
| Fehler | Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| ZPB nicht gefunden | Falsche Zählpunktbezeichnung | Prüfung der ZPB im Netzbetreiber-Portal oder über den Lieferantenwechselprozess. |
| Doppelte Lieferanten-Zuordnung | Gleichzeitige Belieferung durch zwei Lieferanten | Klärung der Vertragsverhältnisse, ggf. Stornierung eines Vertrages. |
| Falscher Messstellenbetreiber | Manuelle Fehleingabe oder Systemfehler | Korrektur über UTILMD 5.5 (WiM) oder manuelle Abstimmung mit dem Netzbetreiber. |
| Fehlende Stammdaten | Unvollständige Kundeninformationen | Nacherfassung der Daten (z. B. Zählernummer, Adresse). |
5. Fazit und Handlungsempfehlungen
Eine korrekte Zuordnungsprüfung ist verpflichtend für alle Marktpartner und dient der Vermeidung von Dateninkonsistenzen, Falschabrechnungen und Lieferunterbrechungen. Um Fehler zu minimieren, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Regelmäßige Datenpflege: Stammdaten (ZPB, Adressen, Zählernummern) aktuell halten.
- Automatisierte Prüfroutinen: Nutzung von zertifizierter Software zur Fehlererkennung.
- Schulungen: Mitarbeiter in den Prozessen GPKE, GeLi Gas und WiM schulen.
- Frühzeitige Prüfung: Zuordnungsprüfungen mindestens 5 Werktage vor Lieferbeginn durchführen.
- Dokumentation: Alle Schritte protokollieren, um Nachweispflichten zu erfüllen.
Bei komplexen Fällen (z. B. Mehrfachzuordnungen) empfiehlt sich eine manuelle Abstimmung mit dem Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber.
Hinweis: Die genauen Prozesse können je nach Netzbetreiber und Marktkommunikationsdienstleister variieren. Im Zweifel sind die individuellen Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers zu beachten.