Willi Mako
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Hierarchische Prüfungslogik: Risiken & Fehler in der Marktkommunikation

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Hierarchische Prüfungslogik in der Marktkommunikation: Auswirkungen auf Risikoverteilung und Fehlerbehandlung

1. Hierarchische Prüfungslogik und ihre Bedeutung

Die hierarchische Prüfungslogik in der Marktkommunikation – insbesondere die Priorisierung bestimmter Fehlercodes wie Z37 – folgt dem Grundsatz, dass vorrangige Prüfungen (z. B. auf formale oder technische Mängel) abgeschlossen sein müssen, bevor nachgelagerte Prüfungen (etwa inhaltliche oder prozessuale Fehler) durchgeführt werden. Diese Logik dient der Standardisierung der Fehlererkennung und soll sicherstellen, dass offensichtliche Mängel nicht durch komplexere Prüfungen überlagert werden.

Für den Sender (z. B. Lieferant, Netzbetreiber) bedeutet dies, dass seine Nachricht zunächst auf grundlegende Konformität geprüft wird, bevor spezifischere Fehler (wie Z37) relevant werden. Der Empfänger (z. B. Marktpartner, Bilanzkreisverantwortlicher) profitiert von einer klaren Abfolge, die die Fehlerbehandlung beschleunigt und Missverständnisse reduziert.


2. Risikoverteilung zwischen Sender und Empfänger

Die hierarchische Prüfungslogik verschiebt die Verantwortung für Fehlererkennung und -behebung systematisch:

a) Verantwortung des Senders

  • Primäre Fehlervermeidung: Der Sender muss sicherstellen, dass seine Nachricht den formalen und technischen Anforderungen entspricht, bevor sie versendet wird. Fehler wie fehlende Pflichtfelder oder Syntaxverstöße werden vorrangig geprüft und führen zur Ablehnung, noch bevor inhaltliche Prüfungen (z. B. Z37) greifen.
  • Risiko der Fehlinterpretation: Wenn der Sender einen Geschäftsvorfall korrekt übermittelt, dieser aber aufgrund eines neu auftretenden Fehlers (für den noch kein Code existiert) vom Empfänger fälschlich als Z37 klassifiziert wird, liegt ein Missbrauch der Prüfungslogik vor. Hier trägt der Sender das Risiko, dass seine Nachricht trotz Fehlerfreiheit nicht verarbeitet wird.

b) Verantwortung des Empfängers

  • Pflicht zur korrekten Anwendung der Prüfungslogik: Der Empfänger muss sicherstellen, dass die hierarchische Prüfung vollständig und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt wird. Eine vorzeitige Anwendung von Z37 – etwa bei unklaren, aber eigentlich fehlerfreien Vorfällen – stellt einen Verstoß gegen die Nutzungsregeln dar und kann zu Haftungsrisiken führen.
  • Dokumentationspflicht: Bei neu auftretenden Fehlern, für die noch kein Code existiert, ist der Empfänger verpflichtet, diese systematisch zu erfassen und an die zuständigen Gremien (z. B. BNetzA, Marktpartner) zu melden. Eine pauschale Zuweisung von Z37 ohne Prüfung ist unzulässig.

3. Prozessuale und regulatorische Konsequenzen

a) Fehlerbehandlung bei unklaren oder neuen Störfällen

  • Eskalationsmechanismen: Treten Fehler auf, für die kein spezifischer Code existiert, muss der Empfänger:
    1. Vorläufige Klassifizierung (z. B. als "unbekannter Fehler") vornehmen,
    2. Dokumentation des Vorfalls (inkl. Zeitstempel, betroffene Daten, mögliche Ursachen),
    3. Meldung an die zuständige Stelle (z. B. Marktgebietsverantwortlichen, Bundesnetzagentur) zur weiteren Klärung.
  • Verbot der willkürlichen Z37-Zuweisung: Eine automatische oder pauschale Nutzung von Z37 für unbekannte Fehler ist unzulässig, da dies die hierarchische Prüfungslogik untergräbt und zu ungerechtfertigten Ablehnungen führt.

b) Regulatorische Vorgaben und Sanktionen

  • GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und GeLi Gas: Die Vorgaben der Bundesnetzagentur sehen vor, dass Fehlercodes nur im definierten Rahmen angewendet werden dürfen. Eine missbräuchliche Nutzung (z. B. Z37 für fehlerfreie Vorfälle) kann als Verstoß gegen die Marktregeln gewertet werden und zu:
    • Bußgeldern (gemäß § 65 EnWG),
    • Vertragsstrafen (im Rahmen von Marktpartnerverträgen),
    • Ausschluss von Marktprozessen führen.
  • Transparenzpflichten: Marktteilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Prüfungslogik nachvollziehbar und auditierbar ist. Dies umfasst:
    • Regelmäßige Überprüfung der Fehlercodes und ihrer Anwendung,
    • Schulungen der Mitarbeiter zur korrekten Nutzung,
    • Protokollierung aller Fehlerfälle, insbesondere bei unklaren Störfällen.

c) Langfristige Anpassungen der Prüfungslogik

  • Dynamische Code-Erweiterung: Neue Fehlerbilder müssen zeitnah in die Fehlercode-Systematik aufgenommen werden, um die hierarchische Prüfung aktuell zu halten. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Marktteilnehmern, Verbänden (z. B. BDEW) und der Bundesnetzagentur.
  • Automatisierte Plausibilitätsprüfungen: Um Missbrauch zu verhindern, können IT-gestützte Kontrollen implementiert werden, die prüfen, ob Z37 nur in den vorgesehenen Fällen angewendet wird. Beispielsweise könnte ein Algorithmus erkennen, wenn ein Empfänger überproportional häufig Z37 nutzt, obwohl andere Fehlercodes passender wären.

4. Fazit und Handlungsempfehlungen

Die hierarchische Prüfungslogik dient der Effizienz und Rechtssicherheit in der Marktkommunikation, erfordert jedoch eine disziplinierte Anwendung durch alle Beteiligten. Die Risikoverteilung ist klar geregelt:

  • Der Sender trägt die Verantwortung für die technische und formale Korrektheit seiner Nachrichten.
  • Der Empfänger muss die Prüfungslogik sachgerecht anwenden und bei unklaren Fehlern transparente Eskalationswege nutzen.

Empfehlungen für Marktteilnehmer:

  1. Schulung der Mitarbeiter zur korrekten Anwendung der Fehlercodes,
  2. Implementierung von Kontrollmechanismen, um Missbrauch (z. B. falsche Z37-Zuweisung) zu verhindern,
  3. Regelmäßige Überprüfung der Prüfungslogik auf Aktualität,
  4. Dokumentation und Meldung neuer Fehlerbilder an die zuständigen Stellen.

Die Einhaltung dieser Vorgaben minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern trägt auch zur Stabilität und Vertrauenswürdigkeit der Marktkommunikation bei.