Willi Mako
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MaLo-ID in Anmeldebestätigung: Haftung & Prozessverantwortung

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Einfluss der Referenzierung der Marktlokations-ID in der Anmeldebestätigung auf prozessuale Verantwortung und Haftung

Die Referenzierung der Marktlokations-ID (MaLo-ID) in der Anmeldebestätigung gemäß den Vorgaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Anwendungshandbuchs APERAK (z. B. Version 1.1, Stand 01.2023) ist ein zentrales Element für die eindeutige Zuordnung von Marktprozessen im deutschen Energiemarkt. Sie dient als verbindlicher Identifikator für die technische und kommerzielle Abwicklung zwischen Netzbetreiber (NB), Lieferant (LF) und Messstellenbetreiber (MSB). Die korrekte Verwendung der MaLo-ID in der Anmeldebestätigung hat direkte Auswirkungen auf die prozessuale Verantwortung, die Haftungsverteilung sowie die Nachvollziehbarkeit bei Datenabgleichen oder Korrekturprozessen.


1. Prozessuale Verantwortung bei der Datenübermittlung

Die MaLo-ID wird in der Anmeldebestätigung (APERAK-Nachricht) als Referenz für die zu beliefernde oder zu messende Lokation verwendet. Ihre korrekte Angabe ist Voraussetzung für:

  • Eindeutige Zuordnung von Marktprozessen: Die MaLo-ID verknüpft die Anmeldung (z. B. Lieferantenwechsel, Zählerwechsel) mit der physikalischen Entnahmestelle. Fehlerhafte oder fehlende IDs führen zu Prozessabbrüchen oder Doppelbelieferungen.
  • Verantwortung des Netzbetreibers:
    • Der NB ist gemäß § 20 Abs. 1 EnWG für die korrekte Verwaltung der MaLo-ID verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die ID in der Anmeldebestätigung mit der tatsächlichen Lokation übereinstimmt.
    • Bei fehlerhafter Übermittlung (z. B. falsche MaLo-ID) trägt der NB die primäre Verantwortung für die Korrektur, sofern der Fehler in seinem System liegt.
  • Verantwortung des Lieferanten:
    • Der LF muss die MaLo-ID in der Anmeldung (z. B. UTILMD-Nachricht) korrekt angeben. Eine falsche ID kann zu falschen Belieferungen führen, für die der LF haftet.
    • Bei nachträglichen Korrekturen (z. B. Stornierung und Neuanmeldung) muss der LF die MaLo-ID erneut prüfen.
  • Verantwortung des Messstellenbetreibers:
    • Der MSB nutzt die MaLo-ID für die Zählerzuordnung und die Abrechnung der Messdienstleistung. Eine falsche ID kann zu fehlerhaften Messwerten oder Abrechnungsdifferenzen führen.
    • Bei Diskrepanzen (z. B. zwischen MaLo-ID und Zählpunktbezeichnung) ist der MSB verpflichtet, den NB zu informieren.

2. Haftungsverteilung bei Fehlern oder Korrekturprozessen

Die Haftung bei fehlerhafter Referenzierung der MaLo-ID richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Lieferantenrahmenvertrag, Messstellenbetreibervertrag) und den gesetzlichen Vorgaben (EnWG, StromNZV, GasNZV). Entscheidend sind:

  • Verursacherprinzip:
    • Wer den Fehler verursacht hat (z. B. falsche MaLo-ID in der Anmeldung), trägt die Kosten für Korrekturmaßnahmen (z. B. Rückabwicklung von Lieferungen, Nachberechnung von Netzentgelten).
    • Beispiel: Gibt der LF eine falsche MaLo-ID an, haftet er für Mehrkosten durch Doppelbelieferung oder Nachforderungen des NB.
  • Mitwirkungspflichten:
    • Alle Marktteilnehmer sind verpflichtet, die MaLo-ID vor Prozessstart zu prüfen. Unterlässt der NB eine Plausibilitätsprüfung, kann dies zu geteilter Haftung führen.
    • Bei automatisierten Prozessen (z. B. EDIFACT-Nachrichten) muss der Empfänger sicherstellen, dass die MaLo-ID im System korrekt verarbeitet wird.
  • Beweislast:
    • Die Anmeldebestätigung dient als dokumentarischer Nachweis für die korrekte Zuordnung. Wer eine abweichende MaLo-ID geltend macht, muss dies belegen (z. B. durch historische Nachrichtenprotokolle).
    • Bei Streitigkeiten entscheidet die Schiedsstelle Energie oder ein Gericht auf Basis der APERAK-Dokumentation.

3. Auswirkungen auf nachgelagerte Datenabgleiche

Die MaLo-ID ist Grundlage für sämtliche Folgeprozesse, darunter:

  • Abrechnung von Netzentgelten:
    • Eine falsche MaLo-ID kann zu fehlerhaften Netznutzungsabrechnungen führen. Der NB muss in solchen Fällen eine Korrekturabrechnung erstellen, wobei die Haftung für Mehrkosten beim Verursacher liegt.
  • Messwertübermittlung (MSCONS):
    • Der MSB übermittelt Messwerte an den LF und NB unter Referenzierung der MaLo-ID. Fehler führen zu Abrechnungsdifferenzen, die nachträglich geklärt werden müssen.
  • Bilanzkreisabrechnung:
    • Die MaLo-ID ist relevant für die Zuordnung von Entnahmestellen zu Bilanzkreisen. Falsche IDs können Bilanzkreisungleichgewichte verursachen, für die der LF haftet.

4. Korrekturprozesse und Fristen

Bei fehlerhafter MaLo-ID sind folgende Schritte vorgesehen:

  1. Fehlererkennung:
    • Automatisierte Plausibilitätsprüfungen (z. B. durch EDI-Systeme) oder manuelle Kontrollen (z. B. durch den NB) identifizieren Diskrepanzen.
  2. Stornierung und Neuanmeldung:
    • Der Verursacher muss eine Stornierungsnachricht (APERAK mit Status "Storno") senden, gefolgt von einer korrigierten Anmeldung.
    • Fristen: Gemäß GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) muss die Korrektur innerhalb von 5 Werktagen erfolgen.
  3. Haftungsregelung:
    • Kosten für Rückabwicklungen (z. B. Erstattung von Netzentgelten) trägt der Verursacher.
    • Bei verspäteter Korrektur können Vertragsstrafen (z. B. gemäß Lieferantenrahmenvertrag) fällig werden.

5. Praktische Empfehlungen für Marktteilnehmer

  • Netzbetreiber:
    • Implementierung von automatisierten Prüfroutinen für MaLo-IDs in Anmeldebestätigungen.
    • Dokumentation aller Änderungen an MaLo-IDs (z. B. bei Umzügen oder Zählerwechseln).
  • Lieferanten:
    • Doppelte Prüfung der MaLo-ID vor Anmeldung (z. B. durch Abgleich mit Kundenstammdaten).
    • Nutzung von Testumgebungen (z. B. GPKE-Testsystem) zur Validierung von Nachrichten.
  • Messstellenbetreiber:
    • Regelmäßige Synchronisation der MaLo-ID mit dem NB-System.
    • Klärung von Diskrepanzen vor Messwertübermittlung.

Fazit

Die Referenzierung der MaLo-ID in der Anmeldebestätigung ist verbindlicher Ausgangspunkt für die Verantwortungs- und Haftungsverteilung im Energiemarkt. Fehler führen zu Prozessstörungen, Kostenrisiken und rechtlichen Auseinandersetzungen. Eine klare Dokumentation, automatisierte Prüfmechanismen und die Einhaltung der GPKE-Fristen sind essenziell, um Haftungsrisiken zu minimieren. Bei Unstimmigkeiten sollte eine einvernehmliche Lösung zwischen den Marktteilnehmern angestrebt werden, um langwierige Streitverfahren zu vermeiden.