Willi Mako
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Prüfreihenfolge & -tiefe: Systematische Bewertung im Verfahren

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Prüfreihenfolge und -tiefe im Verfahren Stand: [Datum]

Das beschriebene Verfahren folgt einer klar definierten Prüfreihenfolge und -tiefe, um eine systematische, nachvollziehbare und rechtssichere Bewertung zu gewährleisten. Die Struktur orientiert sich an hierarchischen und fachlichen Prioritäten, wobei zwischen formalen, inhaltlichen und risikobasierten Prüfschritten unterschieden wird. Nachfolgend werden die konkreten Schritte sowie die zu beachtenden Aspekte detailliert dargestellt.


1. Prüfreihenfolge: Hierarchische Abfolge der Schritte

Die Prüfung erfolgt in einer festgelegten Abfolge, die sicherstellt, dass grundlegende Voraussetzungen vor inhaltlichen oder komplexen Fragestellungen geklärt werden. Die Reihenfolge gliedert sich wie folgt:

1.1 Formale Vorprüfung (Stufe 1)

Ziel: Sicherstellung der Verfahrensvoraussetzungen und Vollständigkeit der Unterlagen. Schritte:

  • Prüfung der Antragsberechtigung:
    • Überprüfung, ob der Antragsteller die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt (z. B. Zuständigkeit, Fristen, persönliche oder sachliche Eignung).
    • Bei juristischen Personen: Vorlage der Registerauszüge (Handelsregister, Vereinsregister etc.) und Nachweis der Vertretungsbefugnis.
  • Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen:
    • Abgleich der eingereichten Dokumente mit der vorgegebenen Checkliste (z. B. Formulare, Nachweise, Gutachten).
    • Bei Unvollständigkeit: Sofortige Rückmeldung an den Antragsteller mit Fristsetzung zur Nachreichung (ggf. mit Rechtsfolgenhinweis bei Fristversäumnis).
  • Plausibilitätscheck:
    • Oberflächliche Prüfung auf offensichtliche Widersprüche oder formale Fehler (z. B. falsche Datumsangaben, fehlende Unterschriften).

Hinweis:

  • Bei negativer formaler Vorprüfung wird das Verfahren in der Regel ohne weitere inhaltliche Prüfung eingestellt. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst nach erfolgreicher formaler Freigabe.

1.2 Materielle Prüfung (Stufe 2)

Ziel: Substanzielle Bewertung der Antragsinhalte anhand fachlicher und rechtlicher Kriterien. Die materielle Prüfung unterteilt sich in drei Ebenen, die sequenziell oder parallel (je nach Verfahren) abgearbeitet werden:

1.2.1 Rechtliche Prüfung
  • Anwendbares Recht:
    • Prüfung der einschlägigen Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) und deren korrekte Auslegung.
    • Berücksichtigung von Präzedenzfällen, Verwaltungsvorschriften oder höchstrichterlicher Rechtsprechung.
  • Ermessensspielräume:
    • Bei Ermessensentscheidungen: Dokumentation der Abwägungskriterien (z. B. Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz).
  • Verfahrensrechtliche Aspekte:
    • Einhaltung von Anhörungsrechten, Beteiligungsverfahren oder Fristen (z. B. nach VwVfG).
1.2.2 Fachliche Prüfung
  • Sachverhaltsaufklärung:
    • Einholung von Gutachten, Stellungnahmen oder externen Expertisen (z. B. bei technischen oder umweltrelevanten Fragestellungen).
    • Bei komplexen Sachverhalten: Beauftragung von Sachverständigen oder interner Fachabteilungen.
  • Kriterienbasierte Bewertung:
    • Anwendung vordefinierter Bewertungsmaßstäbe (z. B. Punktesysteme, Schwellenwerte, technische Normen).
    • Beispiel: Im Bauverfahren Prüfung der Einhaltung der Landesbauordnung, DIN-Normen oder Brandschutzvorschriften.
  • Risikoanalyse:
    • Identifikation und Gewichtung potenzieller Risiken (z. B. Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Umweltauswirkungen).
    • Bei hohem Risiko: Vertiefte Prüfung oder Auflage von Nebenbestimmungen (z. B. Sicherheitsnachweise).
1.2.3 Wirtschaftliche und soziale Prüfung (falls relevant)
  • Kosten-Nutzen-Abwägung:
    • Bei öffentlichen Vorhaben: Prüfung der Wirtschaftlichkeit (z. B. nach Haushaltsrecht oder Vergaberecht).
    • Bei Förderanträgen: Nachweis der Mittelverwendung und Zweckbindung.
  • Soziale Auswirkungen:
    • Berücksichtigung von Belangen Dritter (z. B. Nachbarrechte, Lärmimmissionen) und Abwägung mit öffentlichen Interessen.

Hinweis:

  • Die materielle Prüfung kann iterativ erfolgen: Bei neuen Erkenntnissen oder Nachforderungen des Antragstellers werden einzelne Schritte wiederholt.

1.3 Risikobasierte Vertiefung (Stufe 3)

Ziel: Fokussierte Prüfung kritischer Punkte, die in Stufe 2 identifiziert wurden. Schritte:

  • Priorisierung:
    • Einstufung der Prüfgegenstände nach Risikoklassen (z. B. "hoch", "mittel", "niedrig") anhand vordefinierter Kriterien (z. B. Gefahrenpotenzial, Komplexität).
  • Vertiefte Analyse:
    • Bei hohem Risiko: Einholung zusätzlicher Gutachten, Ortsbesichtigungen oder Simulationen.
    • Beispiel: Im Immissionsschutzverfahren Messung von Schadstoffwerten vor Ort.
  • Konsultation:
    • Einbindung externer Stellen (z. B. Umweltbundesamt, Gewerbeaufsicht) oder interner Gremien (z. B. Ethikkommissionen).
  • Dokumentation:
    • Protokollierung aller vertieften Prüfschritte und Entscheidungsgrundlagen (Nachvollziehbarkeit für Widerspruchsverfahren oder gerichtliche Überprüfung).

2. Prüftiefe: Differenzierung nach Verfahrensart

Die Prüftiefe variiert je nach Verfahrensgegenstand und -risiko. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Verfahrensart Prüftiefe Beispiele
Standardverfahren Oberflächliche formale Prüfung + stichprobenartige inhaltliche Kontrolle. Gewerbeanmeldungen, einfache Baugenehmigungen.
Regelverfahren Vollständige formale und materielle Prüfung (Stufe 1 + 2). Baugenehmigungen mit Nachbarbeteiligung, Förderanträge.
Komplexe Verfahren Vertiefte Prüfung (Stufe 1–3) mit externer Expertise und Risikoanalyse. Umweltverträglichkeitsprüfungen, Planfeststellungsverfahren.
Ermessensverfahren Individuelle Abwägung mit umfassender Dokumentation. Subventionsentscheidungen, Ausnahmegenehmigungen.

3. Konkrete Schritte und zu beachtende Aspekte

3.1 Vorbereitungsphase

  • Checklisten nutzen:
    • Verwendung vordefinierter Prüfraster, um Vollständigkeit und Einheitlichkeit zu gewährleisten.
  • Fristenmanagement:
    • Einhaltung gesetzlicher Bearbeitungsfristen (z. B. § 75 VwGO) und interne Zeitvorgaben.
  • Ressourcenplanung:
    • Zuweisung von Personal und Sachmitteln entsprechend der Verfahrenskomplexität.

3.2 Durchführungsphase

  • Dokumentation:
    • Lückenlose Protokollierung aller Prüfschritte, Entscheidungen und Begründungen (z. B. in Aktenvermerken oder digitalen Vorgangsbearbeitungssystemen).
  • Transparenz:
    • Information des Antragstellers über den Verfahrensstand und ggf. Nachforderungen (z. B. per Zwischenbescheid).
  • Qualitätssicherung:
    • Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Entscheidungen oder Vier-Augen-Prüfung durch Vorgesetzte.

3.3 Abschlussphase

  • Entscheidungsvorbereitung:
    • Zusammenführung aller Prüfungsergebnisse in einem Entscheidungsentwurf (z. B. Bescheid, Genehmigung, Ablehnung).
  • Rechtsbehelfsbelehrung:
    • Korrekte und verständliche Information über Rechtsmittel (z. B. Widerspruch, Klage).
  • Archivierung:
    • Sichere Aufbewahrung der Verfahrensakten gemäß Aufbewahrungsfristen (z. B. 10 Jahre nach § 113b VwGO).

4. Besonderheiten und Ausnahmen

  • Eilbedürftige Verfahren:
    • Bei Gefahr im Verzug oder dringendem öffentlichen Interesse kann die Prüfreihenfolge verkürzt werden (z. B. Sofortvollzug nach § 80 Abs. 2 VwGO).
  • Wiederholungsprüfungen:
    • Bei nachträglichen Änderungen des Antrags oder neuen Erkenntnissen wird die Prüfung auf die betroffenen Punkte beschränkt.
  • Digitalisierte Verfahren:
    • Bei elektronischer Antragstellung: Automatisierte Vorprüfung (z. B. Plausibilitätschecks durch Algorithmen) mit manueller Nachkontrolle.

5. Rechtliche und praktische Hinweise

  • Bindung an Verwaltungsvorschriften:
    • Die Prüfreihenfolge und -tiefe muss sich an internen Richtlinien (z. B. Dienstanweisungen) und externen Vorgaben (z. B. EU-Recht) orientieren.
  • Verhältnismäßigkeit:
    • Die Prüftiefe darf nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (z. B. keine überzogenen Nachweispflichten bei einfachen Anträgen).
  • Bürgerfreundlichkeit:
    • Klare Kommunikation mit dem Antragsteller, um Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.

Zuständige Stelle: [Name der Behörde] [Kontaktdaten] [Link zu weiterführenden Informationen oder Formularen]

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten.