Willi Mako
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Risiken fehlender Datenhierarchien in der Energiewirtschaft

ID#CA8-19
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TAGS [EDIFACT][LIEFERANTENWECHSEL][MESSSTELLENBETREIBER][PROZESS][GPKE][WIM][BILANZ][MESSWERT]

Einfluss fehlender hierarchischer Datenstrukturen auf die Risikoverteilung in standardisierten Marktprozessen der Energiewirtschaft

1. Grundlagen der hierarchischen Datenstruktur in Marktprozessen

In der Energiewirtschaft sind standardisierte Marktprozesse (z. B. nach EDIFACT oder UTILMD) durch klar definierte Datenstrukturen geprägt. Diese bestehen typischerweise aus:

  • Segmentgruppen (logische Zusammenfassung von Segmenten),
  • Segmenten (funktionale Einheiten, z. B. Adressdaten),
  • Datenelementen (einzelne Informationen wie Zählernummer oder Verbrauchsmenge).

Die Hierarchie dient der eindeutigen Zuordnung, Plausibilitätsprüfung und automatisierten Verarbeitung von Geschäftsvorfällen (z. B. Lieferantenwechsel, Zählerstandsübermittlung). Fehlt ein zwingend erforderliches Element (z. B. eine Segmentgruppe oder ein Muss-Datenelement), führt dies zu formalen Fehlern, die die Weiterverarbeitung blockieren oder zu inhaltlichen Fehlinterpretationen führen können.


2. Auswirkungen auf die Risikoverteilung zwischen Marktakteuren

Die fehlende hierarchische Struktur beeinflusst die Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern (NB), Lieferanten (LF) und Messstellenbetreibern (MSB) in folgenden Bereichen:

2.1 Operative Risiken: Verzögerungen und manuelle Nachbearbeitung
  • Netzbetreiber (NB): Fehlende Daten (z. B. eine nicht übermittelte Segmentgruppe für Zählerstandsangaben) führen zu Ablehnungen von Geschäftsvorfällen (z. B. nach GPKE oder WiM). Der NB muss die Daten manuell nachfordern, was zu Verzögerungen in der Abrechnung und Netzsteuerung führt.

    • Risiko: Erhöhte Bearbeitungskosten, Fristüberschreitungen (z. B. bei der Marktkommunikation nach § 40 EnWG).
    • Haftung: Der NB kann bei verspäteter Weiterleitung von Daten (z. B. an den Bilanzkreisverantwortlichen) in Regress genommen werden.
  • Lieferanten (LF): Unvollständige Daten (z. B. fehlende Segmentgruppe für Vertragsdaten) führen zu fehlerhaften Lieferabrechnungen oder falschen Bilanzkreiszuordnungen.

    • Risiko: Finanzielle Verluste durch Nachberechnungen, Strafzahlungen an den NB oder den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
    • Haftung: Der LF trägt das Risiko für fehlerhafte Datenlieferungen, sofern er die Datenhoheit hat (z. B. bei der Stammdatenpflege nach § 14 StromNZV).
  • Messstellenbetreiber (MSB): Fehlende Datenelemente (z. B. Zählerstandsqualifizierer) können zu falschen Verbrauchsabrechnungen führen.

    • Risiko: Der MSB haftet für die korrekte Übermittlung der Messwerte. Bei Fehlern drohen Rückforderungen durch den LF oder NB.
    • Haftung: Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der MSB für die Datenintegrität verantwortlich.
2.2 Rechtliche Risiken: Vertragsverletzungen und Compliance
  • Vertragliche Pflichten: Die Allgemeinen Bedingungen für die Marktkommunikation (AHB) und Marktregeln (z. B. GPKE, MaBiS) definieren klare Anforderungen an Datenformate. Fehlende Hierarchieelemente gelten als Vertragsverstoß.

    • Folge: Der verantwortliche Akteur (meist der Datenlieferant) trägt die Kosten für Korrekturen und mögliche Vertragsstrafen.
    • Beispiel: Ein LF, der unvollständige Wechselmeldungen übermittelt, muss die Kosten für die manuelle Nachbearbeitung tragen.
  • Regulatorische Risiken: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht die Einhaltung der Marktregeln. Systematische Datenfehler können zu Aufsichtsverfahren führen.

    • Beispiel: Wiederholte Verstöße gegen die UTILMD-Struktur können als mangelnde Marktintegration gewertet werden, was Bußgelder nach sich ziehen kann.
2.3 Finanzielle Risiken: Falschabrechnungen und Ausgleichsenergie
  • Bilanzkreisrisiko: Fehlende Datenelemente (z. B. Zeitstempel für Zählerstände) führen zu falschen Bilanzkreisabrechnungen. Der verantwortliche LF muss Ausgleichsenergie nachkaufen oder erhält Gutschriften für nicht gelieferte Mengen.

    • Risiko: Hohe Kosten durch Preisdifferenzen zwischen Day-Ahead-Markt und Regelenergie.
  • Abrechnungsrisiko: Unvollständige Daten (z. B. fehlende Segmentgruppe für Tarifinformationen) führen zu falschen Netzentgelten oder Steuerberechnungen.

    • Folge: Nachträgliche Korrekturen mit Rückforderungen oder Zinsbelastungen.

3. Verantwortungszuweisung und Lösungsansätze

Die Risikoverteilung hängt davon ab, wer die Datenhoheit hat und wer die Fehler verursacht hat:

Fehlerquelle Verantwortlicher Akteur Mögliche Folgen
Fehlende Segmentgruppe (z. B. in UTILMD) Datenlieferant (LF/MSB) Ablehnung des Geschäftsvorfalls, Nacharbeit
Fehlendes Muss-Datenelement Datenlieferant Falschabrechnung, Haftung für Korrekturkosten
Falsche Interpretation durch NB Netzbetreiber Verzögerte Weiterleitung, Regressansprüche

Lösungsansätze zur Risikominimierung:

  1. Automatisierte Plausibilitätsprüfungen:
    • Einführung von EDI-Validierungstools, die fehlende Hierarchieelemente vor der Übermittlung erkennen.
  2. Klare vertragliche Regelungen:
    • Definition von Sanktionen für wiederholte Datenfehler (z. B. in Rahmenverträgen).
  3. Schulungen und Dokumentation:
    • Regelmäßige Schulungen der Marktakteure zu Datenformaten (z. B. UTILMD, MSCONS).
  4. Standardisierte Fehlerprotokolle:
    • Automatisierte Rückmeldungen bei Datenfehlern mit konkreten Korrekturhinweisen.

4. Fazit

Die fehlende hierarchische Datenstruktur in standardisierten Marktprozessen führt zu operativen, rechtlichen und finanziellen Risiken, die sich ungleich auf Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber verteilen. Während der Datenlieferant primär für die Vollständigkeit verantwortlich ist, tragen alle Akteure das Risiko von Verzögerungen, Falschabrechnungen und Compliance-Verstößen. Eine automatisierte Datenvalidierung, klare vertragliche Regelungen und regulatorische Überwachung sind essenziell, um die Risiken zu minimieren und die Marktprozesse effizient abzuwickeln.