Einfluss der strikten Ablehnung auf Nachrichtenkopfebene auf Fehlerbehebungsprozesse zwischen Netzbetreibern und Lieferanten
Die strikte Ablehnung von Nachrichten auf Kopfebene (z. B. bei UTILMD vor SG4 oder INSRPT vor SG3) ohne Prüfung der Vorgangsebene hat erhebliche Auswirkungen auf die Fehlerbehebungsprozesse im Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und Lieferanten. Diese Praxis führt zu ineffizienten Abläufen, erhöhtem manuellem Aufwand und Verzögerungen in der Nachbearbeitung. Im Folgenden werden die zentralen Auswirkungen sowie mögliche regulatorische und prozessuale Hebel zur Steigerung der Effizienz analysiert.
1. Auswirkungen auf die Fehlerbehebung
a) Fehlende Transparenz und erhöhte Fehlerquote
Da die Ablehnung bereits auf Kopfebene erfolgt, wird keine detaillierte Fehlermeldung zu einzelnen Vorgängen (z. B. SG4 bei UTILMD) übermittelt. Die APERAK enthält in diesen Fällen keinen RFF+TN-Verweis, der den betroffenen Vorgang identifizieren würde. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Unklare Fehlerursache: Der Lieferant erhält keine Information darüber, welcher konkrete Vorgang fehlerhaft ist, sondern nur eine generische Ablehnung der gesamten Nachricht. Dies erschwert die gezielte Korrektur.
- Wiederholte Fehler: Da der Lieferant nicht weiß, welcher Teil der Nachricht fehlerhaft ist, muss er entweder die gesamte Nachricht erneut senden (mit dem Risiko weiterer Ablehnungen) oder manuell prüfen, was zu ineffizienten Trial-and-Error-Prozessen führt.
- Manueller Aufwand: Netzbetreiber müssen häufiger manuell eingreifen, um Lieferanten bei der Fehleranalyse zu unterstützen, was zusätzliche Ressourcen bindet.
b) Verzögerungen in der Prozessabwicklung
- Längere Bearbeitungszeiten: Da die Fehlerursache nicht direkt erkennbar ist, verlängert sich die Zeit bis zur erfolgreichen Übermittlung der Daten. Dies betrifft insbesondere zeitkritische Prozesse wie Lieferantenwechsel oder Zählerstandsübermittlungen.
- Kumulierte Rückstände: Bei hohem Nachrichtenaufkommen können sich Fehler häufen, was zu Rückstaus in der Bearbeitung führt. Dies wirkt sich negativ auf die Versorgungsqualität und die Einhaltung regulatorischer Fristen aus.
c) Erhöhte Kommunikationskosten
- Mehrfache Nachfragen: Lieferanten müssen häufiger Rückfragen an den Netzbetreiber stellen, um die Fehlerursache zu klären. Dies führt zu zusätzlichem E-Mail- oder Telefonverkehr.
- Doppelte Datenübermittlung: Da die gesamte Nachricht abgelehnt wird, muss der Lieferant die Daten vollständig neu senden, selbst wenn nur ein kleiner Teil fehlerhaft war. Dies erhöht den Datenverkehr und die Systemlast.
2. Regulatorische und prozessuale Hebel zur Effizienzsteigerung
Um die Nachteile der strikten Kopfebenen-Ablehnung zu minimieren, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
a) Anpassung der Prüfungslogik (technisch-prozessual)
- Selektive Ablehnung auf Vorgangsebene:
Statt die gesamte Nachricht abzulehnen, sollte der Netzbetreiber eine teilweise Prüfung ermöglichen und nur die fehlerhaften Vorgänge (z. B. SG4 bei UTILMD) zurückweisen. Dies erfordert eine Anpassung der EDI-Prüfroutinen, um:
- Fehlerhafte Segmente zu identifizieren und in der APERAK mit RFF+TN zu referenzieren.
- Korrekte Vorgänge zu akzeptieren und nur die fehlerhaften zur Korrektur zurückzugeben.
- Erweiterte Fehlermeldungen in der APERAK: Die APERAK sollte standardisiert um detaillierte Fehlercodes ergänzt werden, die nicht nur die Kopfebene, sondern auch die betroffenen Vorgänge benennen. Dies könnte durch eine Erweiterung des EDIFACT-Standards (z. B. Nutzung von ERC-Segmenten für Fehlerdetails) erreicht werden.
b) Regulatorische Vorgaben und Standardisierung
- Verpflichtende Vorgaben durch die BNetzA oder den BDEW:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) könnten Mindestanforderungen an die Fehlerrückmeldung definieren, z. B.:
- Verpflichtende Übermittlung von RFF+TN in der APERAK, auch bei Kopfebenen-Fehlern.
- Einführung eines Stufenmodells für Fehlerprüfungen, das zunächst die Kopfebene und anschließend die Vorgangsebene prüft.
- Harmonisierung der Prüfroutinen: Netzbetreiber sollten ihre Prüfungslogiken angleichen, um Lieferanten eine einheitliche Fehlerbehandlung zu ermöglichen. Dies könnte durch Branchenleitfäden oder Musterprüfregeln unterstützt werden.
c) Automatisierung und digitale Schnittstellen
- Einsatz von API-basierten Fehlerrückmeldungen: Statt auf EDIFACT-basierte APERAKs zu setzen, könnten Netzbetreiber REST-APIs oder Webservices anbieten, die eine Echtzeit-Fehlerrückmeldung mit detaillierten Informationen ermöglichen. Dies würde die manuelle Nachbearbeitung reduzieren.
- Automatisierte Fehlerkorrektur-Tools: Lieferanten könnten Softwarelösungen einsetzen, die auf Basis der APERAK-Fehlermeldungen automatisch Korrekturen vorschlagen oder durchführen. Hierfür wäre jedoch eine standardisierte Fehlercodierung notwendig.
d) Schulung und Wissensaustausch
- Schulungsprogramme für Lieferanten: Netzbetreiber könnten Schulungen oder Webinare anbieten, in denen typische Fehlerquellen und deren Behebung erläutert werden. Dies würde die Fehlerquote langfristig senken.
- Dokumentation von Fehlerfällen: Eine zentrale Wissensdatenbank mit häufigen Fehlermeldungen und Lösungsansätzen könnte Lieferanten bei der Selbsthilfe unterstützen.
3. Fazit und Handlungsempfehlungen
Die strikte Ablehnung auf Nachrichtenkopfebene ohne Prüfung der Vorgangsebene führt zu ineffizienten Fehlerbehebungsprozessen, die sowohl Netzbetreiber als auch Lieferanten belasten. Um die Effizienz zu steigern, sollten folgende Maßnahmen priorisiert werden:
- Technische Anpassung der Prüfroutinen:
- Einführung einer teilweisen Prüfung auf Vorgangsebene mit selektiver Ablehnung.
- Erweiterung der APERAK um detaillierte Fehlerreferenzen (RFF+TN).
- Regulatorische Vorgaben:
- Verpflichtende Mindeststandards für Fehlerrückmeldungen durch die BNetzA oder den BDEW.
- Harmonisierung der Prüfungslogiken zwischen Netzbetreibern.
- Automatisierung und Digitalisierung:
- Einsatz von APIs für Echtzeit-Fehlerrückmeldungen.
- Entwicklung von Tools zur automatisierten Fehlerkorrektur.
- Wissensmanagement:
- Schulungsangebote für Lieferanten.
- Zentrale Dokumentation von Fehlerfällen.
Durch diese Maßnahmen ließe sich die Fehlerbehebung beschleunigen, der manuelle Aufwand reduzieren und die Datenqualität im Energiemarkt nachhaltig verbessern.