Willi Mako
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Wann CONTRL-Syntaxfehlermeldung bei Strom-Dateien senden?

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Wann ist eine CONTRL-Syntaxfehlermeldung bei Strom-Übertragungsdateien zu versenden?

Gemäß den technischen und prozessualen Vorgaben für den Datenaustausch in der Sparte Strom ist der Empfänger einer Übertragungsdatei verpflichtet, eine CONTRL-Nachricht in der Ausprägung „Syntaxfehlermeldung“ ausschließlich dann zurückzusenden, wenn die eingegangene Datei syntaktische Fehler aufweist. Die folgende Darstellung erläutert die genauen Voraussetzungen, den Umfang der Prüfpflicht sowie die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.


1. Definition: Syntaktische Fehler in Übertragungsdateien

Eine Übertragungsdatei gilt als syntaktisch fehlerhaft, wenn sie gegen die formalen Strukturvorgaben des verwendeten Datenformats (z. B. EDIFACT, XML oder ein anderes vereinbartes Format) verstößt. Typische Syntaxfehler umfassen:

  • Fehlende oder falsch platzierte Segmenttrenner (z. B. fehlende Apostrophe oder Pluszeichen in EDIFACT).
  • Ungültige Segment- oder Datenelementbezeichnungen (z. B. falsche Segmentcodes wie „NAD“ statt „LOC“).
  • Verletzung der hierarchischen Struktur (z. B. ein Untersegment ohne übergeordnetes Segment).
  • Falsche Zeichenkodierung (z. B. nicht erlaubte Sonderzeichen oder Umlaute).
  • Fehlende Pflichtfelder (sofern diese bereits auf syntaktischer Ebene definiert sind, z. B. fehlende UNB/UNZ-Segmente in EDIFACT).
  • Formatverstöße in Datenelementen (z. B. alphanumerische Zeichen in einem numerischen Feld).

Keine Syntaxfehler sind hingegen:

  • Inhaltliche Fehler (z. B. falsche Zählernummern, ungültige Zeitstempel oder logisch widersprüchliche Daten).
  • Semantische Fehler (z. B. nicht plausible Verbrauchswerte oder fehlende Referenzen zu Geschäftsprozessen).
  • Fehler in der Datenübertragung (z. B. unvollständige Dateien aufgrund von Abbrüchen), sofern diese nicht zu einer syntaktischen Unlesbarkeit führen.

2. Prüfpflicht des Empfängers

Der Empfänger ist verpflichtet, die eingegangene Übertragungsdatei unverzüglich auf syntaktische Korrektheit zu prüfen. Die Prüfung muss automatisiert erfolgen, sofern die technischen Voraussetzungen (z. B. ein EDIFACT-Parser) vorhanden sind. Eine manuelle Prüfung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Testdateien oder bei Fehlfunktionen der Prüfsoftware.

Ablauf der Prüfung:

  1. Empfang der Datei: Die Datei wird im vereinbarten Übertragungsweg (z. B. AS2, SFTP) entgegengenommen.
  2. Syntaxprüfung: Die Datei wird gegen das definierte Format (z. B. EDIFACT-Subset für Strom) validiert.
    • Bei erfolgreicher Prüfung: Die Datei wird weiterverarbeitet (z. B. in das Abrechnungssystem übernommen). Eine CONTRL-Nachricht ist nicht erforderlich.
    • Bei Fehlern: Der Empfänger generiert eine CONTRL-Syntaxfehlermeldung und sendet diese an den Absender zurück.

3. Erstellung und Versand der CONTRL-Syntaxfehlermeldung

Die CONTRL-Nachricht muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • Kennzeichnung als Syntaxfehlermeldung: Das Segment UCI (User Control Information) muss den Fehlercode für Syntaxfehler enthalten (z. B. UCI+1+SYNTAX ERROR).
  • Referenzierung der fehlerhaften Datei: Die CONTRL-Nachricht muss die Referenznummer der Originaldatei (z. B. aus dem UNB-Segment) enthalten, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
  • Fehlerbeschreibung: Im Segment UCM (User Control Message) sind die konkreten Fehler aufzuführen, z. B.:
    • Segmentposition (Zeile/Position in der Datei).
    • Fehlerart (z. B. „Ungültiges Segment“ oder „Fehlendes Pflichtfeld“).
    • Betroffene Datenelemente (sofern identifizierbar).
  • Zeitstempel: Die Meldung muss das Datum und die Uhrzeit der Fehlererkennung enthalten.

Beispiel (EDIFACT-Ausschnitt):

UNA:+.? '
UNB+UNOC:3+SenderID+EmpfängerID+231015:1430+123456'
UNH+1+CONTRL:D:01B:UN'
UCI+1+SYNTAX ERROR'
UCM+1+123456+EDI:D:01B:UN+1+1'
UCD+1+1+5+NAD++Segment NAD an Position 5 ungültig'
UNT+5+1'
UNZ+1+123456'

4. Fristen und Verantwortlichkeiten

  • Unverzügliche Rückmeldung: Die CONTRL-Syntaxfehlermeldung ist ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb von 24 Stunden) nach Fehlererkennung zu versenden.
  • Keine Weiterverarbeitung: Eine syntaktisch fehlerhafte Datei darf nicht in nachgelagerte Systeme übernommen werden. Der Empfänger hat sicherzustellen, dass keine automatisierte Verarbeitung erfolgt.
  • Wiederholter Versand: Falls der Absender die korrigierte Datei erneut übermittelt, ist diese erneut auf Syntaxfehler zu prüfen. Eine CONTRL-Meldung ist nur bei erneuten Fehlern erforderlich.

5. Ausnahmen und Sonderfälle

  • Testdateien: Bei Testläufen (z. B. im Rahmen der Anbindung) kann auf eine CONTRL-Meldung verzichtet werden, sofern dies bilateral vereinbart wurde.
  • Manuelle Korrektur: Falls der Empfänger den Fehler selbst beheben kann (z. B. durch Ergänzung fehlender Trenner), ist eine CONTRL-Meldung nicht erforderlich. Dies setzt jedoch voraus, dass die Korrektur keine inhaltlichen Änderungen betrifft und dokumentiert wird.
  • Mehrfachfehler: Enthält eine Datei mehrere Syntaxfehler, sind alle Fehler in der CONTRL-Meldung aufzuführen. Eine selektive Meldung ist unzulässig.

6. Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur Rückmeldung von Syntaxfehlern ergibt sich aus:

  • § 4 Abs. 2 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV): Verpflichtung zur korrekten Datenübermittlung.
  • EDI-Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und Lieferanten (z. B. basierend auf dem BDEW-EDI@Energy-Standard).
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Strommarkt (z. B. GPKE, GeLi Gas).

Verstöße gegen die Rückmeldepflicht können zu Verzögerungen in der Abrechnung oder Haftungsansprüchen führen, falls durch unterlassene Meldungen Folgeschäden entstehen.


7. Praktische Empfehlungen

  • Automatisierung: Nutzen Sie validierte Parser-Tools (z. B. EDIFACT-Validatoren), um Syntaxfehler zuverlässig zu erkennen.
  • Dokumentation: Protokollieren Sie alle eingegangenen Dateien und die Ergebnisse der Syntaxprüfung (z. B. in Logdateien).
  • Schulung: Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter die Unterschiede zwischen Syntax-, Semantik- und Übertragungsfehlern kennen.
  • Testphase: Vor der produktiven Nutzung sollten Testläufe mit synthetischen Fehlern durchgeführt werden, um die korrekte Generierung von CONTRL-Meldungen zu verifizieren.

Zusammenfassung

Eine CONTRL-Syntaxfehlermeldung ist ausschließlich dann zu versenden, wenn die empfangene Übertragungsdatei syntaktische Fehler aufweist. Inhaltliche oder semantische Fehler erfordern keine CONTRL-Meldung, können jedoch andere Rückmeldungen (z. B. APERAK-Nachrichten) auslösen. Die Meldung muss unverzüglich, vollständig und technisch korrekt erfolgen, um die reibungslose Weiterverarbeitung im Strommarkt zu gewährleisten.