Regeln zum Einsatz der APERAK-Nachricht in der Sparte Strom – Anwendung und praktische Anforderungen
1. Grundlagen der APERAK-Nachricht in der Sparte Strom
Die APERAK (Application Error and Acknowledgement Message, UN/EDIFACT-Nachrichtentyp) dient in der Sparte Strom der Fehlerkommunikation und Quittierung zwischen Marktpartnern (z. B. Lieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern) im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs (EDI). Sie wird eingesetzt, um:
- Fehlerhafte Nachrichten (z. B. UTILMD, MSCONS, INVOIC) zu melden,
- Empfangsbestätigungen für korrekt verarbeitete Nachrichten zu übermitteln,
- Prozessabweichungen (z. B. fehlende Stammdaten, Formatfehler) zu dokumentieren.
Die Anwendung folgt den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie den technischen Richtlinien der Branchenverbände (z. B. BDEW, DVGW). Relevante Regelwerke sind:
- MaBiS (Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom),
- GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität),
- WiM (Wechselprozesse im Messwesen),
- EDIFACT-Subsets (z. B. EASEE-gas/Strom, UN/EDIFACT D.16B).
2. Konkrete Anwendungsfälle in der Sparte Strom
Die APERAK wird in folgenden Szenarien eingesetzt:
2.1 Fehlerbehandlung bei Stammdaten (UTILMD)
- Anwendungsfall: Ein Lieferant übermittelt eine UTILMD-Nachricht mit fehlerhaften Zählpunktdaten (z. B. falsche Zählernummer, fehlende Marktpartner-ID).
- APERAK-Inhalt:
- Fehlercode (z. B. E01 – „Ungültige Zählpunktbezeichnung“),
- Referenz zur Ursprungsnachricht (Message Reference Number),
- Korrekturhinweis (z. B. „Zählpunkt muss gemäß BDEW-Katalog formatiert sein“).
- Praktische Anforderung:
- Der Empfänger muss die APERAK innerhalb von 2 Werktagen verarbeiten und eine korrigierte UTILMD nachsenden.
- Automatisierte Plausibilitätsprüfungen (z. B. auf gültige OBIS-Kennzahlen) sind vorzusehen.
2.2 Quittierung von Abrechnungsdaten (MSCONS)
- Anwendungsfall: Ein Netzbetreiber sendet eine MSCONS-Nachricht mit Verbrauchsdaten, die der Lieferant nicht verarbeiten kann (z. B. wegen fehlender Bilanzkreiszuordnung).
- APERAK-Inhalt:
- Statuscode (z. B. A01 – „Nachricht empfangen, aber nicht verarbeitbar“),
- Fehlerdetails (z. B. „Bilanzkreis 9999999999999 nicht im System hinterlegt“).
- Praktische Anforderung:
- Der Netzbetreiber muss die APERAK innerhalb von 1 Werktag bestätigen und eine korrigierte MSCONS übermitteln.
- Bei wiederholten Fehlern ist eine manuelle Klärung über die Marktkommunikation (z. B. via E-Mail mit Ticket-Referenz) erforderlich.
2.3 Bestätigung von Rechnungen (INVOIC)
- Anwendungsfall: Ein Lieferant erhält eine INVOIC mit abweichenden Preisen (z. B. falscher Arbeitspreis gemäß Liefervertrag).
- APERAK-Inhalt:
- Fehlercode (z. B. E12 – „Preisabweichung zum Vertrag“),
- Dokumentation der Abweichung (z. B. „Vertragspreis: 28,5 ct/kWh, Rechnungspreis: 30,2 ct/kWh“).
- Praktische Anforderung:
- Der Rechnungssteller muss die APERAK innerhalb von 3 Werktagen prüfen und eine korrigierte INVOIC oder eine Stornierung (CREADV) senden.
- Bei Streitfällen ist eine einvernehmliche Lösung gemäß § 40 EnWG anzustreben.
3. Technische und organisatorische Anforderungen
3.1 Format und Struktur der APERAK
- Nachrichtenstandard: UN/EDIFACT D.16B (oder höher), Subset EASEE-Strom.
- Pflichtsegmente:
- UNH (Nachrichtenkopf mit Referenz zur Ursprungsnachricht),
- BGM (Belegart, z. B. 381 für „Fehlermeldung“),
- DTM (Datum/Uhrzeit der APERAK),
- ERC (Fehlercode gemäß Branchenkatalog, z. B. E01–E99),
- FTX (Freitext für Fehlerbeschreibung, max. 350 Zeichen).
- Beispiel:
UNH+1+APERAK:D:16B:UN' BGM+381+20240515123456+9' DTM+137:20240515:102' ERC+E01' FTX+AAI+++Ungültige Zählpunktbezeichnung: DE12345678901234567890123456789012'
3.2 Prozessuale Anforderungen
- Zeitfenster:
- Empfangsbestätigung (APERAK mit Statuscode A00): Innerhalb von 1 Werktag nach Eingang der Ursprungsnachricht.
- Fehlermeldung (APERAK mit Fehlercode): Innerhalb von 2 Werktagen nach Erkennung des Fehlers.
- Dokumentation:
- Alle APERAK-Nachrichten müssen mindestens 10 Jahre archiviert werden (gemäß § 257 HGB, GoBD).
- Bei Streitfällen sind die Ursprungsnachricht, APERAK und Korrespondenz vorzuhalten.
- Automatisierung:
- Plausibilitätsprüfungen (z. B. auf gültige Marktpartner-IDs, OBIS-Codes) müssen vor Versand der Ursprungsnachricht erfolgen.
- Monitoring-Tools (z. B. EDI-Gateways mit Alert-Funktion) sind einzusetzen, um ausbleibende APERAKs zu erkennen.
3.3 Schnittstellen und Kommunikation
- Übertragungswege:
- AS2 (empfohlen, da verschlüsselt und signiert),
- SFTP (mit Zertifikatsauthentifizierung),
- E-Mail (nur für manuelle Klärungen, nicht für automatisierte Prozesse).
- Adressierung:
- Die APERAK muss an den Absender der Ursprungsnachricht gesendet werden.
- Bei Weiterleitung an Dritte (z. B. Dienstleister) ist eine Vollmacht gemäß § 20 EnWG erforderlich.
4. Häufige Fehler und Lösungsansätze
| Fehler | Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| APERAK wird nicht verarbeitet | Fehlende Systemintegration beim Empfänger | Automatisierte Workflows einrichten, manuelle Nachverfolgung forcieren. |
| Falsche Fehlercodes in APERAK | Unklare Branchenkataloge | Regelmäßige Schulungen, Nutzung standardisierter Code-Listen (z. B. BDEW). |
| Zeitüberschreitung bei Korrekturen | Manuelle Prozesse | Eskalationsmanagement (z. B. automatische Erinnerungen nach 24 Stunden). |
| Doppelte APERAK-Versendung | Fehlende Empfangsbestätigung | Implementierung eines Acknowledgement-Mechanismus (z. B. CONTRL). |
5. Rechtliche Rahmenbedingungen
- EnWG (§ 40): Marktpartner sind zur kooperativen Fehlerbehebung verpflichtet.
- MaBiS (§ 6): Netzbetreiber müssen APERAKs innerhalb der Fristen bearbeiten.
- DSGVO: Bei personenbezogenen Daten in APERAKs (z. B. Kundennamen) ist eine Verschlüsselung Pflicht.
6. Fazit und Handlungsempfehlungen
Die APERAK ist ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung im Strommarkt. Um reibungslose Prozesse zu gewährleisten, sollten Marktpartner:
- Automatisierte Prüfroutinen für eingehende Nachrichten implementieren,
- Klare Fehlercodes gemäß Branchenstandards verwenden,
- Fristen strikt einhalten und bei Überschreitungen eskalieren,
- Dokumentationspflichten (Archivierung, Protokollierung) erfüllen.
Bei komplexen Fehlern empfiehlt sich die Einbindung der Bundesnetzagentur oder der Clearingstelle EEG/KWKG, um Streitigkeiten beizulegen.
Quellen:
- BNetzA, Beschluss BK6-18-032 (MaBiS),
- BDEW, „EDIFACT-Subset für die Sparte Strom“ (Version 2.1),
- UN/EDIFACT D.16B (ISO 9735).