Willi Mako
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Maximalwerte in Datenfeldern: Risiken bei Mengenabweichungen

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Einfluss der Festlegung von Maximalwerten in Datenfeldern (z. B. DE6060 im QTY-Segment) auf die prozessuale Risikoverteilung bei Mengenabweichungen

1. Technischer Hintergrund und Relevanz des Datenfelds DE6060

Das Datenfeld DE6060 im QTY-Segment (Quantity) dient der Übermittlung von Mengenangaben in standardisierten Marktprozessen, etwa im Rahmen der Strom- und Gasabrechnung nach den Vorgaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) oder der Marktkommunikation nach MaBiS/Geli Gas. Die Festlegung eines Maximalwerts (hier: 9-stellige Zahl mit dem Format [906]) begrenzt die zulässige Eingabe numerischer Werte und hat direkte Auswirkungen auf die Datenqualität, Plausibilitätsprüfungen und die Risikoverteilung zwischen den Marktteilnehmern.

2. Auswirkungen auf die prozessuale Risikoverteilung

Die Begrenzung des Wertebereichs in DE6060 beeinflusst die Verantwortungszuweisung bei Mengenabweichungen zwischen Netzbetreibern (NB), Lieferanten (LF) und Messstellenbetreibern (MSB). Die Risikoverteilung lässt sich in folgende Aspekte unterteilen:

2.1 Plausibilitätsprüfungen und Datenvalidierung
  • Netzbetreiber sind für die technische Messung und Weiterleitung der Verbrauchsdaten verantwortlich. Durch die Maximalwertbegrenzung wird sichergestellt, dass unrealistisch hohe Mengen (z. B. durch Messfehler oder Übertragungsstörungen) frühzeitig erkannt und abgelehnt werden.

    • Risiko: Bei Überschreitung des Maximalwerts wird die Meldung als fehlerhaft markiert. Der NB muss prüfen, ob ein technischer Defekt (z. B. Zählerausfall) oder ein Datenübertragungsfehler vorliegt.
    • Folge: Der NB trägt das Risiko für nicht plausibilisierte Daten, sofern er diese nicht korrigiert oder an den MSB/LF zurückmeldet.
  • Messstellenbetreiber sind für die korrekte Erfassung und Aufbereitung der Messwerte zuständig. Die Maximalwertbegrenzung dient als Sicherheitsmechanismus, um extreme Ausreißer (z. B. durch defekte Smart Meter) zu identifizieren.

    • Risiko: Bei systematischen Überschreitungen (z. B. durch fehlerhafte Firmware) muss der MSB Nachmessungen oder Gerätetausch veranlassen.
    • Folge: Der MSB haftet für messbedingte Abweichungen, sofern diese nicht auf externe Störungen (z. B. Netzausfälle) zurückzuführen sind.
  • Lieferanten erhalten die Daten zur Abrechnung und Bilanzierung. Die Maximalwertbegrenzung reduziert das Risiko, falsche Verbrauchsmengen in die Abrechnung zu übernehmen.

    • Risiko: Bei nicht erkannten Fehlern (z. B. wenn der NB/MSB die Plausibilitätsprüfung unterlässt) kann der LF falsche Mengen abrechnen und muss diese später korrigieren.
    • Folge: Der LF trägt das wirtschaftliche Risiko von Mengenabweichungen, sofern er diese nicht rechtzeitig reklamiert.
2.2 Eskalations- und Korrekturprozesse
  • Automatisierte Ablehnung bei Überschreitung: Wird der Maximalwert überschritten, erfolgt eine Rückmeldung an den Absender (z. B. MSB oder NB). Dieser muss die Daten manuell prüfen und korrigieren.

    • Risiko: Verzögerungen in der Abrechnung, da fehlerhafte Meldungen nachbearbeitet werden müssen.
    • Verantwortung:
      • Der MSB muss bei messbedingten Fehlern nachbessern.
      • Der NB muss bei netzseitigen Übertragungsfehlern eingreifen.
      • Der LF muss bei nicht plausiblen Daten Reklamationen einreichen.
  • Manuelle Korrekturen und Haftungsfragen:

    • Falls der Maximalwert bewusst überschritten wird (z. B. bei Großverbrauchern mit atypischen Lastprofilen), muss eine Einzelfallprüfung erfolgen.
    • Risiko: Ohne klare Regelungen kann es zu Streitigkeiten kommen, wer die Kosten für Nachmessungen oder Bilanzkreisabweichungen trägt.
2.3 Bilanzkreisverantwortung und Ausgleichsenergie
  • Bilanzkreisverantwortliche (BKV) müssen sicherstellen, dass die gemeldeten Mengen mit den tatsächlichen Verbräuchen übereinstimmen. Die Maximalwertbegrenzung hilft, extreme Abweichungen frühzeitig zu erkennen.
    • Risiko: Bei nicht erkannten Fehlern entstehen Bilanzkreisungleichgewichte, die zu Ausgleichsenergiekosten führen.
    • Verantwortung:
      • Der LF trägt das Risiko, wenn er fehlerhafte Daten nicht reklamiert.
      • Der NB haftet, wenn er falsche Messwerte weiterleitet.
      • Der MSB ist verantwortlich, wenn der Fehler auf die Messung zurückgeht.

3. Rechtliche und vertragliche Implikationen

  • MaBiS/Geli Gas-Regelungen: Die Festlegung von Maximalwerten ist Teil der technischen Richtlinien und muss von allen Marktteilnehmern eingehalten werden.
    • Verstoß gegen die Vorgaben kann zu Vertragsstrafen oder Haftungsansprüchen führen.
  • Haftungsverteilung:
    • Primär haftet der Verursacher (z. B. MSB bei Messfehlern, NB bei Übertragungsfehlern).
    • Sekundär kann der LF in Anspruch genommen werden, wenn er fehlerhafte Daten nicht reklamiert.
  • Beweislast:
    • Der MSB/NB muss nachweisen, dass die Daten korrekt erfasst/übermittelt wurden.
    • Der LF muss belegen, dass er die Daten plausibilisiert hat.

4. Fazit: Risikominimierung durch klare Regelungen

Die Festlegung von Maximalwerten in DE6060 dient der Datenqualitätssicherung und beeinflusst die Risikoverteilung wie folgt:

  1. Netzbetreiber tragen das Risiko für technische Übertragungsfehler und müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen.
  2. Messstellenbetreiber haften für messbedingte Abweichungen und müssen bei Überschreitungen nachbessern.
  3. Lieferanten tragen das wirtschaftliche Risiko von Mengenabweichungen, sofern sie diese nicht rechtzeitig reklamieren.

Empfehlung:

  • Automatisierte Plausibilitätsprüfungen sollten implementiert werden, um Fehler frühzeitig zu erkennen.
  • Klare Eskalationswege müssen definiert sein, um Streitigkeiten über Haftungsfragen zu vermeiden.
  • Regelmäßige Schulungen der Marktteilnehmer sind notwendig, um die Einhaltung der Maximalwertvorgaben sicherzustellen.

Durch eine standardisierte und transparente Handhabung der Maximalwertbegrenzung lässt sich das Risiko von Mengenabweichungen minimieren und die Prozesssicherheit in der Marktkommunikation erhöhen.