Willi Mako
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Systemische vs. inhaltliche Fehler: Verantwortung & Strategien

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Fehlerklassifizierung bei Objekteigenschaftsprüfungen: Auswirkungen auf Fehlerbehandlung und Verantwortungszuweisung im Abwicklungsprozess

Die Differenzierung zwischen systemischen Fehlern (Z43) und inhaltlichen Fehlern (Z44) bei der Prüfung von Objekteigenschaften hat erhebliche Konsequenzen für die Fehlerbehandlungsstrategie sowie die Verantwortungsverteilung zwischen den Marktpartnern. Diese Unterscheidung ermöglicht eine präzise Identifikation der Fehlerursache und legt fest, welcher Akteur im Abwicklungsprozess für die Korrektur zuständig ist. Im Folgenden werden die Auswirkungen beider Fehlerkategorien auf den Prozessablauf und die Rollenverteilung erläutert.


1. Systemische Fehler (Z43): „Geschäftsvorfall für Objekt mit der Eigenschaft nicht erlaubt“

Ein Z43-Fehler signalisiert, dass der Geschäftsvorfall aufgrund einer grundsätzlichen Inkompatibilität zwischen dem Objekt und dem vorgesehenen Prozess nicht durchgeführt werden kann. Dies ist ein struktureller Fehler, der auf eine fehlerhafte Systemkonfiguration, unzulässige Prozesskombinationen oder fehlende Berechtigungen hindeutet.

Auswirkungen auf die Fehlerbehandlung:

  • Automatisierte Ablehnung: Da es sich um einen systemischen Fehler handelt, wird der Geschäftsvorfall in der Regel sofort und ohne manuelle Prüfung abgelehnt. Eine Weiterverarbeitung ist erst nach Anpassung der Systemparameter oder der Prozessdefinition möglich.
  • Keine inhaltliche Korrektur: Da der Fehler nicht auf einer falschen Dateneingabe, sondern auf einer grundsätzlichen Unvereinbarkeit beruht, ist eine Korrektur der Objekteigenschaften im Geschäftsvorfall selbst nicht zielführend.
  • Priorisierung der Ursachenanalyse: Die Fehlerbehebung erfordert eine technische oder prozessuale Anpassung, z. B. durch:
    • Aktualisierung der Systemregeln (z. B. Berechtigungsprofile, zulässige Objekt-Prozess-Kombinationen),
    • Klärung von Schnittstellenproblemen zwischen den beteiligten Systemen,
    • Anpassung der Geschäftsprozessdefinitionen.

Verantwortungszuweisung:

  • Primärverantwortung liegt beim Systembetreiber oder Prozessverantwortlichen (z. B. dem Marktpartner, der die Systemregeln definiert oder die Schnittstelle bereitstellt).
  • Der initiierende Marktpartner (z. B. der Absender des Geschäftsvorfalls) ist nicht für die Fehlerbehebung zuständig, muss jedoch über die Ablehnung informiert werden und ggf. alternative Prozesswege prüfen.
  • Eine manuelle Eskalation ist nur erforderlich, wenn die Systemregeln unklar sind oder Konflikte zwischen den Marktpartnern bestehen.

2. Inhaltliche Fehler (Z44): „Eigenschaft des Objekts weicht von der im Geschäftsvorfall codierten Eigenschaft ab“

Ein Z44-Fehler zeigt eine Diskrepanz zwischen den im Geschäftsvorfall angegebenen Objekteigenschaften und den tatsächlichen Eigenschaften des Objekts an. Dies ist ein Datenqualitätsfehler, der auf falsche Eingaben, veraltete Informationen oder Missverständnisse bei der Datenerfassung zurückzuführen ist.

Auswirkungen auf die Fehlerbehandlung:

  • Manuelle oder automatisierte Korrektur möglich: Im Gegensatz zu Z43-Fehlern kann ein Z44-Fehler durch Anpassung der Daten behoben werden. Dies kann erfolgen durch:
    • Korrektur der im Geschäftsvorfall angegebenen Eigenschaften (z. B. durch den Absender),
    • Aktualisierung der Referenzdaten (z. B. durch den Empfänger oder eine zentrale Datenhaltung),
    • Abgleich mit externen Quellen (z. B. Stammdatenbanken).
  • Rückmeldung an den Absender: Der Fehler wird dem initiierenden Marktpartner mitgeteilt, der die Daten überprüfen und korrigieren muss.
  • Wiederholte Einreichung: Nach der Korrektur kann der Geschäftsvorfall erneut eingereicht werden.

Verantwortungszuweisung:

  • Primärverantwortung liegt beim Absender des Geschäftsvorfalls, da dieser die fehlerhaften Daten übermittelt hat.
  • Der Empfänger (z. B. der Marktpartner, der die Objekteigenschaftsprüfung durchführt) ist für die Fehlererkennung und -meldung zuständig, nicht jedoch für die Korrektur.
  • Koordinationsbedarf: Bei wiederkehrenden Z44-Fehlern kann eine gemeinsame Datenqualitätsinitiative erforderlich sein, z. B. durch:
    • Einführung von Plausibilitätsprüfungen vor der Einreichung,
    • Synchronisation von Stammdaten zwischen den Partnern,
    • Schulungen zur korrekten Datenerfassung.

3. Strategische Implikationen für den Abwicklungsprozess

Die klare Unterscheidung zwischen Z43 und Z44 ermöglicht eine effiziente Fehlerbehandlung und verhindert unnötige Eskalationen. Die wichtigsten strategischen Auswirkungen sind:

Aspekt Z43 (Systemischer Fehler) Z44 (Inhaltlicher Fehler)
Fehlerursache Systemkonfiguration, Prozessdefinition Falsche oder veraltete Daten
Behebungsaufwand Hoch (technische Anpassungen erforderlich) Gering bis mittel (Datenkorrektur)
Verantwortlicher Systembetreiber / Prozessverantwortlicher Absender des Geschäftsvorfalls
Automatisierungsgrad Vollständig (Ablehnung ohne manuelle Prüfung) Teilweise (manuelle Korrektur möglich)
Eskalationsbedarf Hoch (bei unklaren Systemregeln) Gering (außer bei wiederkehrenden Fehlern)
Langfristige Lösung Anpassung der Systemarchitektur oder Prozessregeln Verbesserung der Datenqualitätsprozesse

Empfehlungen für Marktpartner:

  1. Dokumentation der Fehlercodes:

    • Klare Definition der Verantwortlichkeiten für Z43- und Z44-Fehler in den Vertrags- oder Kooperationsvereinbarungen.
    • Festlegung von Reaktionszeiten für die Fehlerbehebung.
  2. Prozessoptimierung:

    • Bei häufigen Z43-Fehlern: Überprüfung der Systemkompatibilität und Anpassung der Prozessregeln.
    • Bei häufigen Z44-Fehlern: Einführung von Datenvalidierungsmechanismen vor der Einreichung.
  3. Kommunikation und Schulung:

    • Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Unterschiede zwischen systemischen und inhaltlichen Fehlern.
    • Regelmäßige Abstimmungsrunden zwischen den Marktpartnern zur Klärung von Dateninkonsistenzen.
  4. Monitoring und Reporting:

    • Einrichtung eines Fehlertrackings, um wiederkehrende Probleme zu identifizieren.
    • Nutzung von Benchmarking-Daten, um die Fehlerhäufigkeit im Vergleich zu anderen Marktpartnern einzuordnen.

Fazit

Die Differenzierung zwischen Z43- und Z44-Fehlern ist entscheidend für eine zielgerichtete Fehlerbehandlung und eine klare Verantwortungszuweisung im Abwicklungsprozess. Während systemische Fehler (Z43) eine technische oder prozessuale Anpassung erfordern und in der Verantwortung des Systembetreibers liegen, sind inhaltliche Fehler (Z44) durch Datenkorrekturen zu beheben und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Absenders. Eine strukturierte Herangehensweise an beide Fehlertypen minimiert Verzögerungen, reduziert manuellen Aufwand und trägt zur Stabilität des Gesamtsystems bei. Marktpartner sollten daher proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Ursachen beider Fehlerkategorien langfristig zu adressieren.