Unterscheidung zwischen regulärer Empfangsbestätigung (CONTRL mit UCI DE0083 = 7) und Syntaxfehlermeldung (CONTRL mit UCI DE0083 = 4) im Gasbereich
Im Rahmen der elektronischen Datenübertragung im Gasmarkt gemäß den Vorgaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) ist der Empfänger einer Übertragungsdatei verpflichtet, auf jede eingehende Nachricht – mit Ausnahme einer bereits empfangenen CONTRL-Nachricht – eine CONTRL-Meldung zu versenden. Diese dient entweder als Empfangsbestätigung oder als Syntaxfehlermeldung, abhängig vom Ergebnis der Prüfung.
Die Unterscheidung erfolgt über das Datenfeld UCI DE0083 („Nachrichtentyp“) in der CONTRL-Nachricht:
1. Reguläre Empfangsbestätigung (UCI DE0083 = 7)
Eine Empfangsbestätigung (CONTRL mit UCI DE0083 = 7) wird versendet, wenn:
- Die eingegangene Übertragungsdatei syntaktisch korrekt ist (d. h., sie entspricht den formalen Vorgaben des EDIFACT-Standards und den branchenspezifischen Implementierungsrichtlinien).
- Die Struktur der Nachricht (z. B. UTILMD, MSCONS, INVOIC) sowie die Pflichtfelder vollständig und fehlerfrei sind.
- Die Prüfung auf technische Plausibilität (z. B. korrekte Segmentreihenfolge, zulässige Zeichensätze, gültige Codes) erfolgreich abgeschlossen wurde.
Inhalt der Empfangsbestätigung:
- Bestätigung des erfolgreichen Empfangs der Originalnachricht.
- Keine Fehlerhinweise, da keine Syntaxverstöße vorliegen.
- Die Originalnachricht kann weiterverarbeitet werden (z. B. für Geschäftsprozesse wie Lieferantenwechsel, Rechnungsstellung oder Zählerstandsübermittlung).
Beispielszenario: Ein Netzbetreiber erhält eine UTILMD-Nachricht (z. B. für einen Lieferantenwechsel) und bestätigt deren syntaktische Korrektheit mit einer CONTRL (UCI DE0083 = 7). Der Lieferant kann daraufhin mit der weiteren Bearbeitung fortfahren.
2. Syntaxfehlermeldung (UCI DE0083 = 4)
Eine Syntaxfehlermeldung (CONTRL mit UCI DE0083 = 4) wird versendet, wenn:
- Die eingegangene Übertragungsdatei formale Fehler aufweist, die eine Weiterverarbeitung verhindern.
- Die EDIFACT-Struktur verletzt wird (z. B. fehlende Pflichtsegmente, falsche Segmentreihenfolge, ungültige Codes).
- Technische Plausibilitätsprüfungen fehlschlagen (z. B. ungültige Zeichen, falsche Feldlängen, nicht definierte Werte in Code-Listen).
Inhalt der Syntaxfehlermeldung:
- Fehlerbeschreibung im Segment ERC (Error Control) mit:
- Fehlercode (z. B. „5“ für „Segment nicht erwartet“, „6“ für „Pflichtsegment fehlt“).
- Fehlerposition (Segment- und Datenelementreferenz).
- Fehlertext (z. B. „Ungültiger Wert im Feld 3225“).
- Die Originalnachricht wird nicht weiterverarbeitet, bis der Fehler behoben ist.
Beispielszenario: Ein Lieferant sendet eine MSCONS-Nachricht mit einem fehlenden Pflichtsegment (z. B. NAD+SU – Lieferantennummer). Der Netzbetreiber antwortet mit einer CONTRL (UCI DE0083 = 4), die den Fehler im ERC-Segment spezifiziert. Der Lieferant muss die Nachricht korrigieren und erneut senden.
Zusammenfassung der Unterschiede
| Kriterium | Empfangsbestätigung (UCI DE0083 = 7) | Syntaxfehlermeldung (UCI DE0083 = 4) |
|---|---|---|
| Zweck | Bestätigung des erfolgreichen Empfangs. | Meldung von Syntaxfehlern. |
| Voraussetzung | Nachricht ist syntaktisch korrekt. | Nachricht enthält formale Fehler. |
| Weiterverarbeitung | Ja, Originalnachricht wird bearbeitet. | Nein, Nachricht muss korrigiert werden. |
| Fehlerhinweise | Keine. | Detaillierte Fehlerbeschreibung im ERC-Segment. |
| Reaktion des Absenders | Fortsetzung des Geschäftsprozesses. | Korrektur und erneutes Senden. |
Praktische Handhabung
Prüfung der CONTRL-Nachricht:
- Der Absender muss nach dem Versand einer Übertragungsdatei die CONTRL-Antwort analysieren.
- Bei UCI DE0083 = 7 kann die Bearbeitung fortgesetzt werden.
- Bei UCI DE0083 = 4 sind die im ERC-Segment genannten Fehler zu beheben.
Fehlerbehebung:
- Syntaxfehler müssen unverzüglich korrigiert werden, um Verzögerungen im Prozess (z. B. Lieferantenwechsel, Rechnungsstellung) zu vermeiden.
- Häufige Fehlerquellen sind:
- Falsche oder fehlende Segmentkennungen (z. B. „NAD“ statt „NAD+SU“).
- Ungültige Codes (z. B. falsche OBIS-Kennzahlen in MSCONS).
- Zeichensatzprobleme (z. B. Umlaute in nicht erlaubten Feldern).
Wiederholtes Senden:
- Nach der Korrektur wird die Nachricht erneut versendet.
- Der Empfänger prüft sie erneut und sendet eine neue CONTRL (entweder UCI DE0083 = 7 oder 4).
Relevante Standards und Richtlinien
- EDIFACT-Standard (ISO 9735): Definiert die Syntax von CONTRL-Nachrichten.
- BDEW-Implementierungsrichtlinien: Branchenspezifische Vorgaben für Gasnachrichten (z. B. UTILMD, MSCONS).
- Kooperationsvereinbarung Gas (KoV): Regelt die Pflichten von Netzbetreibern und Lieferanten im Datenaustausch.
Durch die korrekte Unterscheidung und Handhabung der CONTRL-Nachrichten wird sichergestellt, dass der elektronische Datenaustausch im Gasmarkt reibungslos und fehlerfrei abläuft.